Question · Schriftliche Frage
18/6301
Finanzierung der Elbquerung im Zuge der Bundesautobahn A 20
Original
Introduced
9 October 2015
Last action
9 October 2015 · Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort
Status
Beantwortet
Sponsors
—
Subjects
Discovery layer
Source updated
26 July 2022
Summary
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Mit welchem Finanzierungsmodell soll die Elbquerung im Zuge der A 20 als ÖPP-Projekt (ÖPP = öffentlich-private Partnerschaft) umgesetzt werden, wenn im Bundeshaushaltsplan 2016 unter Lfd. Nr. S0176 von einem F-Model die Rede ist, während der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur am 30. April 2015 (www.bmvi.de) angekündigt hat, den Elbtunnel als ÖPP-Projekt der "neuen Generation” mit einem Vergütungsmechanismus (V-Modell) realisieren zu wollen, und auf welcher Berechnungsgrundlage bzw. Nutzen-Kosten-Analyse werden im Bundeshaushaltsplan 2016 für das Jahr 2017 ff. 600 Mio. Euro für das ÖPP-Projekt Elbquerung im Zuge der A 20 (F-Modell) zur Verfügung gestellt? <br /> <br /> Aus welchen Mitteln sollen die übrigen Kosten zur Realisierung der Elbquerung im Zuge der A 20 finanziert werden, die laut der Studie "Eignungsabschätzung für das Projekt ‘Elbquerung’ im Zuge der A 20 bei Glückstadt” im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur für das F- bzw. das V-Modell zwischen 829 Mio. Euro und 4,1 Mrd. Euro liegen, und mit welchen Mautsätzen für eine Tunnelquerung (bitte aufschlüsseln für PKW < 3,5 t zGG, LKW ≥ 3,5 t bis < 12 t zGG und LKW ≥ 12 t zGG mit Preisstand für 2015, 2020, 2025) rechnet die Bundesregierung, um das Projekt ggf. als F-Modell mit nur 600 Mio. Euro aus dem Bundeshaushalt zu realisieren? <br /> <br /> Inwiefern schließt die Bundesregierung die Kombination von Finanzierungsmodellen (sogenanntes F/V-Modell bzw. A/F-Modell) für die Elbquerung im Zuge der A 20 aus, da es hierfür rechtliche Bedenken wegen unzulässiger Sachfinanzierungsverantwortung des Bundes parallel zum Betreiberregime gibt bzw. das gebührenrechtliche Quersubventionierungsverbot gilt (siehe "Eignungsabschätzung für das Projekt ‘Elbquerung’ im Zuge der A 20 bei Glückstadt”), und inwiefern bestätigt die Bundesregierung, dass eine zur Realisierung der Elbquerung notwendige Anschubfinanzierung maximal in Höhe von 50 Prozent der Investitionskosten geleistet werden darf (bitte Rechtsgrundlage nennen)?
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Timeline
9 October 2015
Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort
Finanzierung der Elbquerung im Zuge der Bundesautobahn A 20
Source: BT
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- Official source: https://dip.bundestag.de/vorgang/finanzierung-der-elbquerung-im-zuge-der-bundesautobahn-a-20/70799
- Open data entity: https://search.dip.bundestag.de/api/v1/vorgang/70799
- germany · 70799 · source updated 26 July 2022