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Question · Schriftliche Frage

18/6301

Finanzierung der Elbquerung im Zuge der Bundesautobahn A 20

Original

openGermany· German Bundestag· DE

Introduced

9 October 2015

Last action

9 October 2015 · Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

Status

Beantwortet

Sponsors

Subjects

Discovery layer

Source updated

26 July 2022

Summary

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Mit welchem Finanzierungsmodell soll die Elbquerung im Zuge der A 20 als ÖPP-Projekt (ÖPP = öffentlich-private Partnerschaft) umgesetzt werden, wenn im Bundeshaushaltsplan 2016 unter Lfd. Nr. S0176 von einem F-Model die Rede ist, während der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur am 30. April 2015 (www.bmvi.de) angekündigt hat, den Elbtunnel als ÖPP-Projekt der &quot;neuen Generation&rdquo; mit einem Vergütungsmechanismus (V-Modell) realisieren zu wollen, und auf welcher Berechnungsgrundlage bzw. Nutzen-Kosten-Analyse werden im Bundeshaushaltsplan 2016 für das Jahr 2017 ff. 600 Mio. Euro für das ÖPP-Projekt Elbquerung im Zuge der A 20 (F-Modell) zur Verfügung gestellt? <br /> <br /> Aus welchen Mitteln sollen die übrigen Kosten zur Realisierung der Elbquerung im Zuge der A 20 finanziert werden, die laut der Studie &quot;Eignungsabschätzung für das Projekt &lsquo;Elbquerung&rsquo; im Zuge der A 20 bei Glückstadt&rdquo; im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur für das F- bzw. das V-Modell zwischen 829 Mio. Euro und 4,1 Mrd. Euro liegen, und mit welchen Mautsätzen für eine Tunnelquerung (bitte aufschlüsseln für PKW &lt; 3,5 t zGG, LKW &ge; 3,5 t bis &lt; 12 t zGG und LKW &ge; 12 t zGG mit Preisstand für 2015, 2020, 2025) rechnet die Bundesregierung, um das Projekt ggf. als F-Modell mit nur 600 Mio. Euro aus dem Bundeshaushalt zu realisieren? <br /> <br /> Inwiefern schließt die Bundesregierung die Kombination von Finanzierungsmodellen (sogenanntes F/V-Modell bzw. A/F-Modell) für die Elbquerung im Zuge der A 20 aus, da es hierfür rechtliche Bedenken wegen unzulässiger Sachfinanzierungsverantwortung des Bundes parallel zum Betreiberregime gibt bzw. das gebührenrechtliche Quersubventionierungsverbot gilt (siehe &quot;Eignungsabschätzung für das Projekt &lsquo;Elbquerung&rsquo; im Zuge der A 20 bei Glückstadt&rdquo;), und inwiefern bestätigt die Bundesregierung, dass eine zur Realisierung der Elbquerung notwendige Anschubfinanzierung maximal in Höhe von 50 Prozent der Investitionskosten geleistet werden darf (bitte Rechtsgrundlage nennen)?

This text is taken from the official record. PoliticalRepo does not editorialize.

Timeline

  1. 9 October 2015

    Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

    Finanzierung der Elbquerung im Zuge der Bundesautobahn A 20

    Source: BT

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