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Question · Schriftliche Frage

18/6403

Vereinbarkeit der Einordnung des Kosovos als sicheres Herkunftsland mit den Vorgaben der Verfahrensrichtlinie zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten

Original

openGermany· German Bundestag· DE

Introduced

16 October 2015

Last action

16 October 2015 · Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

Status

Beantwortet

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Subjects

Discovery layer

Source updated

28 July 2025

Summary

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aufgrund welcher Erkenntnisse über die Rechtslage, die Anwendung der Rechtsvorschriften und die allgemeine politische Lage im Kosovo hält die Bundesregierung die Bestimmung dieses Staats zum sicheren Herkunftsstaat abweichend von der Auffassung des Obersten Verwaltungsgerichts der Französischen Republik, das am 10. Oktober 2014 entschieden hat, dass &quot;trotz der erreichten Fortschritte dieser Staat, dessen Einrichtungen noch weitgehend von der Unterstützung internationaler Organisationen und Missionen abhängig sind, die Merkmale, die eine Einbeziehung in die Liste der sicheren Herkunftsstaaten rechtfertigen, nicht erfüllt angesichts der Instabilität des spezifischen politischen und sozialen Kontexts dieses Staates und der Gewalttätigkeiten, denen manche Kategorien seiner Bevölkerung ohne Gewährleistung, bei den öffentlichen Behörden ausreichenden Schutz finden zu können, ausgesetzt bleiben&quot; (Conseil d&rsquo;État, Entscheidung v. 10. Oktober 2014, Requête n° 375474), für vereinbar mit den Vorgaben der Verfahrensrichtlinie zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten, und warum geht sie in der Begründung des Entwurfs eines Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes nicht auf diese Entscheidung ein, obwohl Artikel 37 Absatz 3 der Verfahrensrichtlinie vorschreibt, dass &quot;bei der Beurteilung der Frage, ob ein Staat als sicherer Herkunftsstaat gemäß diesem Artikel bestimmt werden kann, [...] verschiedene Informationsquellen, insbesondere Informationen anderer Mitgliedstaaten [&hellip;] herangezogen [werden]&quot;?

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Timeline

  1. 16 October 2015

    Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

    Vereinbarkeit der Einordnung des Kosovos als sicheres Herkunftsland mit den Vorgaben der Verfahrensrichtlinie zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten

    Source: BT

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