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Question · Schriftliche Frage

18/6707

Auswirkungen einer Definition des sogenannten Bausparer-Kollektivs im aktuellen Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Bausparkassen und Aufgabe des Sonderposten "Fonds zur bauspartechnischen Absicherung"

Original

openGermany· German Bundestag· DE

Introduced

13 November 2015

Last action

13 November 2015 · Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

Status

Beantwortet

Sponsors

Subjects

Discovery layer

Source updated

26 July 2022

Summary

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern kann die Bundesregierung Befürchtungen entgegentreten, nach denen die Definition eines sog. Bausparerkollektivs im aktuellen Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzte über Bausparkassen (Artikel 1 § 1 Absatz 2 Satz 3) dazu führen könnte, dass Kunden mit älteren, gut verzinsten Bausparverträgen aus ihren Verträgen gedrängt werden könnten, weil dies angeblich zum Vorteil für das Bausparerkollektiv sei, und inwieweit kann die Bundesregierung ausschließen, dass der Sonderposten &quot;Fonds zur bauspartechnischen Absicherung&quot; seiner eigentlichen Aufgabe zukünftig nicht mehr nachkommen kann, wenn er &ndash; wie im Gesetzesentwurf zu lesen (Artikel 1 Nummer 7 § 6 Absatz 2) &ndash; gleichzeitig dazu benutzt wird, Zinszahlungen für die Sparverträge zu finanzieren?

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Timeline

  1. 13 November 2015

    Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

    Auswirkungen einer Definition des sogenannten Bausparer-Kollektivs im aktuellen Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Bausparkassen und Aufgabe des Sonderposten "Fonds zur bauspartechnischen Absicherung"

    Source: BT

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