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Law· Gesetzgebung16/12970enacted
Germany · German Bundestag · 11 May 2009
Wahrung des Rechts der Schwangeren auf Nicht-Wissen bei jeder vorgeburtlichen Untersuchung, Auftrag der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA ) zur Erstellung spezifischer Informationsmaterialen, Aufzeigen von Perspektiven für das Leben mit einem behinderten Kind, konkretisierte ärztliche Beratungs- und Informationspflicht, Bußgeldbewehrung bei fehlender Beratung, schriftliche Feststellung zum Schwangerschaftsabbruch nach medizinischer Indikation nicht vor Ablauf von drei Tagen, Ausnahme von der Frist bei Gefahr für Leib oder Leben der Schwangeren;<br />
Änderung §§ 1, 14 und 16 sowie Einfügung § 2a Schwangerschaftskonfliktgesetz<br />
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Kosten wurden nicht erörtert.<br />
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<strong>Bezug:</strong> Zusammenführung der Gesetzentwürfe auf BT-Drs 16/11106, 16/11347 und 16/11330 zu einer gemeinsamen Ausschussfassung (auf BT-Drs 16/12970 s. Anlage I);<br />
Siehe I019, I020 und I021
Law· Gesetzgebung15/5616enacted
Germany · German Bundestag · 1 June 2005
<b>Bezug:</b> Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung und zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe I011 <br><br><b>Inhalt:</b> Weiterführung der zustimmungspflichtigen Teile des Entwurfs eines Gesetzes zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung und zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe auf Drsn 15/3676 und 15/3986 in geänderter Fassung: Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen bei Gefahren für ihr Wohl, Neuregelung der Inobhutnahme, Stärkung der Steuerverantwortung des Jugendamtes, Verbesserung der Kinder und Jugendhilfestatistik, Verbesserung der Wirtschaftlichkeit durch stärkere Realisierung des Nachrangs, Verwaltungsvereinfachung durch Neuregelung der Kostenheranziehung, Weiterentwicklung der Regelungen zum Sozialdatenschutz und ihre Anpassung an europäisches Recht; Änderung 8. Buch Sozialgesetzbuch - Kinder - und Jugendhilfe -, Neufassungsermächtigung, Änderung 7. Buch Sozialgesetzbuch. Das Gesetzgebungsvorhaben führt insgesamt zu einer Entlastung in Höhe von ca. 215 Mio. Euro. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Kinderbetreuung/Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe * Sozialgesetzbuch VIII/Änderung versch. §§ SGB VIII betr. Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz * Sozialgesetzbuch VII/Änderung §§ 2 und 128 SGB VII betr. Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz
Resolution· Entschließungsantrag BT14/8634enacted
Germany · German Bundestag · 20 March 2002
Soziale und wirtschaftliche Absicherung des Freiwilligendienstes, Berücksichtigung der Empfehlungen der Enquete-Kommission "Zukunft des bürgerschaftlichen Engagements", Vorlage eines Berichts über die Erfahrungen mit dem FSJ-Förderungsänderungsgesetz, Schutzgrundlage für ein allgemeines Freiwilligengesetz
Resolution· Entschließungsantrag BT14/7174enacted
Germany · German Bundestag · 17 October 2001
Bericht über die Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes nach Ablauf von 3 Jahren, Prüfung der Notwendigkeit der §§ 119 und 120 Ordnungswidrigkeitengesetz aufgrund der Abschaffung der Sittenwidrigkeit der Prostitution
Resolution· Entschließungsantrag BT14/6898enacted
Germany · German Bundestag · 12 September 2001
Teilnahmerecht der Gleichstellungsbeauftragten mit Rederecht und beratender Stimme an Sitzungen der Personalvertretung der Bundesverwaltung
Resolution· Entschließungsantrag BT14/3808enacted
Germany · German Bundestag · 5 July 2000
Ersetzen des Begriffs "Erziehungsurlaub" durch den Begriff "Elternzeit" im Bundeserziehungsgeldgesetz
Resolution· Entschließungsantrag BT13/11175enacted
Germany · German Bundestag · 1 January 1994
Modellprogramm "Wohnkonzepte der Zukunft", altengerechter Wohnungsbau, Regelungsbedarf für das "Betreute Wohnen", Überprüfung der Heimmindestbauverordnung
Resolution· Entschließungsantrag BT13/6110enacted
Germany · German Bundestag · 13 November 1996
Inanspruchnahme des Erziehungsurlaubs durch den Vater auch während der Mutterschutzfrist
Law· Gesetzgebung13/1850enacted
Germany · German Bundestag · 28 June 1995
<b>Bezug:</b> Zusammenführung der Gesetzentwürfe der Fraktionen von CDU/CSU (s. I007), SPD (s. I002) und F.D.P. (s. I006) zu einer gemeinsamen Ausschußfassung Siehe auch I005, I008, I009 und I010 <br><br><b>Inhalt:</b> Umsetzung der Vorgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts unter Berücksichtigung der durch die Vollstreckungsanordnung geschaffenen Rechtslage: Änderung des Gesetzes über Aufklärung, Verhütung, Familienplanung und Beratung als Art. 1 der Vorlage, Umbenennung in: Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten (Schwangerschaftskonfliktgesetz-SchKG): Erweiterung der Beratungsregelung, Zielorientierung der Beratung auf den Schutz des ungeborenen Lebens hin bei gleichzeitiger Ergebnisoffenheit, Übernahme der Regelungen über die Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen aus dem 5. Strafrechtsreformgesetz, Neuregelung der Bundesstatistik über Schwangerschaftsabbrüche; Änderung Anlage 16 der Approbationsordnung für Ärzte: Einbeziehung der Schwangerschaftskonfliktberatung in die ärztliche Ausbildung; Änderung § 2 und Einfügung § 5a in die Gebührenordnung für Ärzte: Gebührenbemessung bei Schwangerschaftsabbrüchen; Änderung versch. §§ des 5. Buches Sozialgesetzbuch: Regelung des Umfangs der sozialversicherungsrechtlichen Leistungspflicht für Schwangerschaftsabbrüche; Gesetz zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen als Art. 5 der Vorlage: Gewährung von Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung im Fall der Bedürftigkeit der Frau für einen unter den Voraussetzungen der Beratungsregelung vorgenommenen Schwangerschaftsabbruch, Kostenerstattung durch die Länder; Änderung des § 1615l des Bürgerlichen Gesetzbuches betr. Erweiterung des Betreuungsunterhaltsanspruchs; Änderung der Überschrift und des § 6 Belegungsrechtsgesetz betr. besonderer Vorrang für Schwangere bei der Wohnungsvergabe; Änderung der §§ 170b, 203 und 240, Neufassung der §§ 218a, 218b und 219, Einfügung § 218c in das Strafgesetzbuch: Schwangerschaftsabbrüche nach der Beratungsregelung rechtswidrig, aber straffrei, Rechtmäßigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen bei medizinischer, embryopathischer und kriminologischer Indikation, Regelung ärztlicher Pflichtverletzungen bei einem Schwangerschaftsabbruch; Änderung § 37a Bundessozialhilfegesetz und § 53 Strafprozeßordnung, Aufhebung der Art. 2 bis 4 des 5. Strafrechtsreformgesetzes, Änderung der § 179 und 368 der Reichsversicherungsordnung, Änderung § 7 und des 6. Abschnittes des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte, Einfügung § 21a (Leistungen bei Schwangerschaftsabbrüchen) in das 1. Buch Sozialgesetzbuch, Nichtanwendung von Maßgaben des Einigungsvertrages (einheitliches Recht der Schwangerschaftsabbrüche im gesamten Bundesgebiet). Mit erheblichen Mehrkosten ist nicht zu rechnen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Schwangerschaftsabbruch/Neuregelung des Rechts der Schwangerschaftsabbrüche nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts * Bundesverfassungsgericht/Neuregelung des Rechts der Schwangerschaftsabbrüche nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts * Schwangerschaftsberatung/Neuregelung der Schwangerschaftsberatung nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts * Schwangerschaftskonfliktgesetz/Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten (Schwangerschaftskonfliktgesetz-SchKG) als Art. 1 SFHÄndG * Familienplanung/Aufklärung, Verhütung, Familienplanung und Beratung als Abschn. 1 Schwangerschaftskonfliktgesetz * Statistik für Bundeszwecke/Bundesstatistik über Schwangerschaftsabbrüche (Abschn. 4 Schwangerschaftskonfliktgesetz) * Approbationsordnung für Ärzte/ Änderung Anl 16 ÄAppO betr. Schwangerschaftsabbruch * Gebührenordnung für Ärzte/Änderung der §§ 2 und 5, Einfügung § 5a GOÄ betr. Schwangerschaftsabbruch * Sozialgesetzbuch I/Änderung der §§ 21 und 28 SGB I betr. Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz * Sozialgesetzbuch V/Änderung versch. §§ SGB V betr. Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz * Gesetzliche Krankenversicherung/Leistungen der Krankenversicherung bei Schwangerschaftsabbruch * Armut/Kostenregelung für Schwangerschaftsabbrüche bei bedürftigen Frauen * Bürgerliches Gesetzbuch/Änderung § 1615l BGB betr. Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz * Belegungsrechtsgesetz/Änderung § 6 BelegG betr. Vorrang für Schwangere bei der Wohnungsvergabe * Strafgesetzbuch/Änderung der §§ 170b, 203 und 240, Neufassung der §§ 218a, 218b und 219, Einfügung § 218c StGB betr. SFHÄndG * Strafgesetzbuch: § 218/Neufassung der §§ 218a, 218b und 219, Einfügung § 218c StGB betr. Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz * Bundessozialhilfegesetz/Änderung § 37a BSHG betr. Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz * Strafprozeßordnung/Änderung § 53 StPO betr. Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz * Strafrechtsreformgesetz/Aufhebung der Art. 2 bis 4 5. StrRG betr. Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz * Reichsversicherungsordnung/Änderung der §§ 179 und 368 RVO betr. Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz * Krankenversicherung der Landwirte/ Änderung § 7, Streichung 6. Abschn. KVLG betr. Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz * Einigungsvertrag (29.09.1990)/ Nichtanwendung von Maßgaben des Einigungsvertrages betr. Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz