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Germany · Question · Schriftliche Frage

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Ausnahmegenehmigung zum "Lapholding" mit Kleinkindern unter zwei Jahren für die Deutsche Lufthansa und Condor trotz Verbots im Rahmen der verbindlichen Einführung der EU-OPS am 16. Juli 2008; Grundlage und Zulassung für die derzeit von deutschen Fluggesellschaften verwendeten Schlaufengurte

openGermany· German Bundestag· DE

Introduced

2 October 2008

Last action

2 October 2008 · Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

Status

Beantwortet

Sponsors

Subjects

Aviation

Source updated

26 July 2022

Aviation

Summary

<br /> <span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Trifft es zu, dass das Luftfahrt-Bundesamt der Deutschen Lufthansa sowie der Condor eine Ausnahmegenehmigung erteilt hat, weiterhin das durch verbindliche Einführung der EUOPS am 16. Juli 2008 verbotene sog. Lapholding mit Kleinkindern unter zwei Jahren zu betreiben, und wenn ja, wie wird diese Ausnahmeregelung begründet?</span> <span><br /> <br /> </span><span>Wie lange läuft diese Ausnahmegenehmigung, und wurde sie auch weiteren Unternehmen gewährt?</span> <span><br /> <br /> </span><span>Warum wurde diese Ausnahmegenehmigung nicht, wie in anderen EU-Staaten bei Ausnahmegenehmigungen üblich, veröffentlicht, sondern stattdessen unter Verschluss gehalten?</span> <span><br /> <br /> </span><span>Auf welcher Grundlage und insbesondere Zulassung (wann und durch welche Luftfahrtbehörde) werden die derzeit von deutschen Fluggesellschaften verwendeten Schlaufengurte im Flugbetrieb eingesetzt?</span> <span><br /> </span>

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Timeline

  1. 2 October 2008

    Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

    Ausnahmegenehmigung zum "Lapholding" mit Kleinkindern unter zwei Jahren für die Deutsche Lufthansa und Condor trotz Verbots im Rahmen der verbindlichen Einführung der EU-OPS am 16. Juli 2008; Grundlage und Zulassung für die derzeit von deutschen Fluggesellschaften verwendeten Schlaufengurte

    Source: BT

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