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Germany · Question · Schriftliche Frage

16/10649

Konsequenzen der Bundesregierung aus dem Gutachten "Maßnahmen zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums im Wege der ergänzender Kooperationsmodelle zwischen Verbänden der Rechteinhaber und Provider - Verfassungsrechtliche Beurteilung unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Problematik" in Bezug auf die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für Kooperationsverfahren zwischen Rechteinhabern und Internetservicebetreibern zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen; Schaffung entsprechender rechtlicher Grundlagen für diese Kooperationsverfahren unter Berücksichtigung der Entscheidung "Promusicae" des EuGH (Rs. C-275-06 vom 29. Januar 2008); Alternativen zum laut Bundesregierung nicht umsetzbaren "französischen Modell"

openGermany· German Bundestag· DE

Introduced

17 October 2008

Last action

17 October 2008 · Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

Status

Beantwortet

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Source updated

26 July 2022

Summary

<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung aufgrund der Ergebnisse, zu dem das ihr vorliegende Gutachten &bdquo;Maßnahmen zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums im Wege ergänzender Kooperationsmodelle zwischen Verbänden der Rechteinhaber und der Provider &ndash; Verfassungsrechtliche Beurteilung unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Problematik&ldquo; von Prof. Dr. Karl-Heinz Ladeur (Universität Hamburg) vom 28. Juli 2008 in Bezug auf die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für Kooperationsverfahren zwischen Rechteinhabern und Internetservicebetreibern zur Verfolgung und Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen kommt?</span> <span><br /> <br /> </span><span>Wann wird die Bundesregierung dem Gesetzgeber Maßnahmen vorschlagen, um die rechtlichen Möglichkeiten dafür zu schaffen, dass die &ndash; von der Bundesregierung inzwischen ausdrücklich befürworteten &ndash; Kooperationsverfahren zwischen Rechteinhabern und Internetservicebetreibern auch in Deutschland in datenschutzrechts- und verfassungskonformer Weise alsbald eingeführt werden können?</span> <span><br /> <br /> </span><span>Welche Alternativen sieht die Bundesregierung zu dem &bdquo;französischen Modell&ldquo;, das nach ihrer Einschätzung aus verfassungsrechtlichen Gründen (v. a. im Hinblick auf das Fernmeldegeheimnis und das sog. IT-Grundrecht) kein Vorbild für Deutschland sein kann?</span> <span><br /> <br /> </span><span>Welche Auswirkungen hat nach Auffassung der Bundesregierung die Entscheidung &bdquo;Promusicae&ldquo; des Europäischen Gerichtshofs (Rs. C-275-06 vom 29. Januar 2008) auf den Handlungsspielraum des deutschen Gesetzgebers bei der Ausgestaltung des rechtlichen Rahmens für ein Kooperationsverfahren?</span> <span><br /> </span>

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Timeline

  1. 17 October 2008

    Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

    Konsequenzen der Bundesregierung aus dem Gutachten "Maßnahmen zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums im Wege der ergänzender Kooperationsmodelle zwischen Verbänden der Rechteinhaber und Provider - Verfassungsrechtliche Beurteilung unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Problematik" in Bezug auf die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für Kooperationsverfahren zwischen Rechteinhabern und Internetservicebetreibern zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen; Schaffung entsprechender rechtlicher Grundlagen für diese Kooperationsverfahren unter Berücksichtigung der Entscheidung "Promusicae" des EuGH (Rs. C-275-06 vom 29. Januar 2008); Alternativen zum laut Bundesregierung nicht umsetzbaren "französischen Modell"

    Source: BT

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