Angemessenheit des Betrags für die Beschaffung einer Erstausstattung für eine Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten nach § 23 Abs. 3 Nr. 1 des SGB II, des Ausstattungsumfangs und der anerkannten Bezugsquellen
Original
Introduced
10 July 2009
Last action
10 July 2009 · Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort
Status
Beantwortet
Sponsors
—
Subjects
Discovery layer
Source updated
22 February 2023
Summary
<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Welchen Betrag hält die Bundesregierung für die Beschaffung von Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten nach § 23 Absatz 3 Nummer 1 SGB II im Falle des Bedarfes durch Trennung vom Partner, wenn der Hausrat fehlt, für angemessen?<br /> <br /> Hält es die Bundesregierung für angemessen, wenn einem Bezugsberechtigten für Erstausstattung per Liste der beschaffungsbewilligten Gegenstände nur ein, nicht aber zwei Stühle (notwendig z. B. beim Empfang von Besuch) bewilligt wird und außerdem nur von der örtlichen ARGE (Arbeitsgemeinschaft) bestimmte Gebrauchtmöbellager als Bezugsstellen anerkannt werden?</span>
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Timeline
10 July 2009
Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort
Angemessenheit des Betrags für die Beschaffung einer Erstausstattung für eine Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten nach § 23 Abs. 3 Nr. 1 des SGB II, des Ausstattungsumfangs und der anerkannten Bezugsquellen
Source: BT
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- Official source: https://dip.bundestag.de/vorgang/angemessenheit-des-betrags-fur-die-beschaffung-einer-erstausstattung-fur-eine-wo/21058
- Open data entity: https://search.dip.bundestag.de/api/v1/vorgang/21058
- germany · 21058 · source updated 22 February 2023