PoliticalRepoPoliticalRepo

Germany · Question · Schriftliche Frage

16/13875

Unterbliebene Arbeitslosengeldzahlungen infolge von Sperrzeiten wegen verspäteter Arbeitsuchendmeldung sowie Maßnahmen zur Verhinderung der Meldeversäumnisse

Original

openGermany· German Bundestag· DE

Introduced

7 August 2009

Last action

7 August 2009 · Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

Status

Beantwortet

Sponsors

Subjects

Discovery layer

Source updated

26 July 2022

Summary

<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Wie hoch sind die unterbliebenen Auszahlungen an die 294 015 Arbeitslosengeldberechtigten, die aufgrund einer verspäteten Arbeitsuchendmeldung im Jahr 2008 eine Sperrzeit erfahren haben (Gesamtsumme und Durchschnitt), worauf ca. 40 Prozent aller Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld zurückzuführen sind (Bundestagsdrucksache 16/13577), und wie garantiert die Bundesagentur für Arbeit regelhaft, dass eine Sperrzeit nicht verhängt werden darf, wenn der Arbeitnehmer die Meldepflicht nicht kannte, &bdquo;insbesondere weil er von seinem Arbeitgeber entgegen § 2 Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) nicht darauf hingewiesen worden ist&ldquo; (Kommentar Hauck/Noftz zu § 144 SGB III)?<br /> <br /> Wie hoch ist der Anteil der frühzeitig arbeitsuchend gemeldeten Personen, die aufgrund der frühzeitigen Arbeitsuchendmeldung ohne Unterbrechung in eine neue Erwerbstätigkeit gewechselt sind (bitte jährlich seit 2005), und welche Aktivitäten der Bundesagentur für Arbeit kann die Bundesregierung dokumentieren, die eine frühzeitige Arbeitsuchendmeldung notwendig machen?<br /> <br /> Welche Rechtfertigung hat die Bundesregierung für die Sanktionierung einer unterbliebenen frühzeitigen Arbeitsuchendmeldung, wenn das offizielle Ziel der Reform &ndash; eine frühzeitige Vermittlung vor Eintritt der Arbeitslosigkeit &ndash; nach der Evaluierung der Hartz-Gesetze &bdquo;bislang nicht erreicht&ldquo; wurde (Bundestagsdrucksache 16/3982, S. 86) und eine frühzeitige Arbeitsuchendmeldung daher für die betroffenen Arbeitslosen keine spürbaren positiven Auswirkungen hat?<br /> <br /> Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Tatsache, dass Arbeitgeber nicht sanktioniert werden, wenn sie Beschäftigte trotz gesetzlicher Verpflichtung nicht über die Notwendigkeit einer frühzeitigen Arbeitsuchendmeldung informieren, während bei Arbeitslosengeldberechtigten eine verspätete Arbeitsuchendmeldung zu einer Sperrzeit bei der Gewährung von Versicherungsleistungen führt, und welche Aktivitäten plant die Bundesregierung, um den Ausfall von Versicherungsleistungen durch Sperrzeiten aufgrund von Meldeversäumnissen zu reduzieren?</span>

This text is taken from the official record. PoliticalRepo does not editorialize.

Timeline

  1. 7 August 2009

    Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

    Unterbliebene Arbeitslosengeldzahlungen infolge von Sperrzeiten wegen verspäteter Arbeitsuchendmeldung sowie Maßnahmen zur Verhinderung der Meldeversäumnisse

    Source: BT

Votes

No vote records are attached yet.

Versions

No version snapshots stored. Document URLs remain at the source.

Documents

No documents linked.

Sponsors

No sponsors or actors listed by the source.

Related records

No cross-record relationships stored yet.

Sources

PoliticalRepo is an index and interpretation layer, not the authoritative legal source.