Höhe der der Entscheidung zur Zuführung neuer Fremd- und Eigenmittel des Bundes und der KfW an die IKB zugrunde liegenden Verlustannahmen der IKB für das Geschäftsjahr 2007/2008 sowie Höhe des bilanziellen Eigen- und Grundkapitals der IKB zum gegenwärtigen Zeitpunkt; Schadensersatzanspruch gegen Vorstandsmitglieder nach § 93 Abs. 2 des Aktiengesetzes vor dem Hintergrund der Anpassung der ursprünglich für 2007/2008 angegebenen Verlusterwartungen auf einen jetzt geringeren Wert und unter dem Gesichtspunkt des gesunkenen Grundkapitals; Pflicht des IKB-Vorstandes zur unverzüglichen Einberufung der Hauptversammlung nach § 92 Abs. 1 des Aktiengesetzes
Original: Höhe der der Entscheidung zur Zuführung neuer Fremd- und Eigenmittel des Bundes und der KfW an die IKB zugrunde liegenden Verlustannahmen der IKB für das Geschäftsjahr 2007/2008 sowie Höhe des bilanziellen Eigen- und Grundkapitals der IKB zum gegenwärtigen Zeitpunkt; Schadensersatzanspruch gegen Vorstandsmitglieder nach § 93 Abs. 2 des Aktiengesetzes vor dem Hintergrund der Anpassung der ursprünglich für 2007/2008 angegebenen Verlusterwartungen auf einen jetzt geringeren Wert und unter dem Gesichtspunkt des gesunkenen Grundkapitals; Pflicht des IKB-Vorstandes zur unverzüglichen Einberufung der Hauptversammlung nach § 92 Abs. 1 des Aktiengesetzes
Translated from German
Introduced
28 March 2008
Last action
28 March 2008 · Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort
Status
Beantwortet
Sponsors
—
Subjects
Discovery layer
Source updated
26 July 2022
Record
Official question 16/8664 from Germany at German Bundestag. Dated 28 March 2008. Status: Beantwortet.
Timeline
28 March 2008
Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort
Höhe der der Entscheidung zur Zuführung neuer Fremd- und Eigenmittel des Bundes und der KfW an die IKB zugrunde liegenden Verlustannahmen der IKB für das Geschäftsjahr 2007/2008 sowie Höhe des bilanziellen Eigen- und Grundkapitals der IKB zum gegenwärtigen Zeitpunkt; Schadensersatzanspruch gegen Vorstandsmitglieder nach § 93 Abs. 2 des Aktiengesetzes vor dem Hintergrund der Anpassung der ursprünglich für 2007/2008 angegebenen Verlusterwartungen auf einen jetzt geringeren Wert und unter dem Gesichtspunkt des gesunkenen Grundkapitals; Pflicht des IKB-Vorstandes zur unverzüglichen Einberufung der Hauptversammlung nach § 92 Abs. 1 des Aktiengesetzes
Source: BT
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Sources
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- Official source: https://dip.bundestag.de/vorgang/hohe-der-der-entscheidung-zur-zufuhrung-neuer-fremd-und-eigenmittel-des-bundes-u/13273
- Open data entity: https://search.dip.bundestag.de/api/v1/vorgang/13273
- germany · 13273 · source updated 26 July 2022