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Germany · Question · Schriftliche Frage

16/8664

Höhe der der Entscheidung zur Zuführung neuer Fremd- und Eigenmittel des Bundes und der KfW an die IKB zugrunde liegenden Verlustannahmen der IKB für das Geschäftsjahr 2007/2008 sowie Höhe des bilanziellen Eigen- und Grundkapitals der IKB zum gegenwärtigen Zeitpunkt; Schadensersatzanspruch gegen Vorstandsmitglieder nach § 93 Abs. 2 des Aktiengesetzes vor dem Hintergrund der Anpassung der ursprünglich für 2007/2008 angegebenen Verlusterwartungen auf einen jetzt geringeren Wert und unter dem Gesichtspunkt des gesunkenen Grundkapitals; Pflicht des IKB-Vorstandes zur unverzüglichen Einberufung der Hauptversammlung nach § 92 Abs. 1 des Aktiengesetzes

Original: Höhe der der Entscheidung zur Zuführung neuer Fremd- und Eigenmittel des Bundes und der KfW an die IKB zugrunde liegenden Verlustannahmen der IKB für das Geschäftsjahr 2007/2008 sowie Höhe des bilanziellen Eigen- und Grundkapitals der IKB zum gegenwärtigen Zeitpunkt; Schadensersatzanspruch gegen Vorstandsmitglieder nach § 93 Abs. 2 des Aktiengesetzes vor dem Hintergrund der Anpassung der ursprünglich für 2007/2008 angegebenen Verlusterwartungen auf einen jetzt geringeren Wert und unter dem Gesichtspunkt des gesunkenen Grundkapitals; Pflicht des IKB-Vorstandes zur unverzüglichen Einberufung der Hauptversammlung nach § 92 Abs. 1 des Aktiengesetzes

Translated from German

openGermany· German Bundestag· DE

Introduced

28 March 2008

Last action

28 March 2008 · Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

Status

Beantwortet

Sponsors

Subjects

Discovery layer

Source updated

26 July 2022

Record

Official question 16/8664 from Germany at German Bundestag. Dated 28 March 2008. Status: Beantwortet.

Timeline

  1. 28 March 2008

    Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

    Höhe der der Entscheidung zur Zuführung neuer Fremd- und Eigenmittel des Bundes und der KfW an die IKB zugrunde liegenden Verlustannahmen der IKB für das Geschäftsjahr 2007/2008 sowie Höhe des bilanziellen Eigen- und Grundkapitals der IKB zum gegenwärtigen Zeitpunkt; Schadensersatzanspruch gegen Vorstandsmitglieder nach § 93 Abs. 2 des Aktiengesetzes vor dem Hintergrund der Anpassung der ursprünglich für 2007/2008 angegebenen Verlusterwartungen auf einen jetzt geringeren Wert und unter dem Gesichtspunkt des gesunkenen Grundkapitals; Pflicht des IKB-Vorstandes zur unverzüglichen Einberufung der Hauptversammlung nach § 92 Abs. 1 des Aktiengesetzes

    Source: BT

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