Verwendete Definition der Bundesregierung für den bestehenden arbeitsrechtlichen Sonderstatus (Dritter Weg) der Kirchen und ihrer Wohlfahrtsverbände sowie Gültigkeit auch für die Leiharbeiterfirmen der Kirchen; Verbindlichkeit eines Mindestlohnes nach dem Entsendegesetz auch für Kirchen und ihre Wohlfahrtsverbände vor dem Hintergrund des arbeitsrechtlichen Sonderstatus
Original
Introduced
2 May 2008
Last action
7 May 2008 · Mündliche Frage/Mündliche Antwort
Status
Beantwortet
Sponsors
—
Subjects
Discovery layer
Source updated
26 July 2022
Record
Official question 16/9029 from Germany at German Bundestag. Dated 2 May 2008. Status: Beantwortet.
Timeline
2 May 2008
Mündliche Frage
Verwendete Definition der Bundesregierung für den bestehenden arbeitsrechtlichen Sonderstatus (Dritter Weg) der Kirchen und ihrer Wohlfahrtsverbände sowie Gültigkeit auch für die Leiharbeiterfirmen der Kirchen; Verbindlichkeit eines Mindestlohnes nach dem Entsendegesetz auch für Kirchen und ihre Wohlfahrtsverbände vor dem Hintergrund des arbeitsrechtlichen Sonderstatus
Source: BT
7 May 2008
Mündliche Frage/Mündliche Antwort
Verwendete Definition der Bundesregierung für den bestehenden arbeitsrechtlichen Sonderstatus (Dritter Weg) der Kirchen und ihrer Wohlfahrtsverbände sowie Gültigkeit auch für die Leiharbeiterfirmen der Kirchen; Verbindlichkeit eines Mindestlohnes nach dem Entsendegesetz auch für Kirchen und ihre Wohlfahrtsverbände vor dem Hintergrund des arbeitsrechtlichen Sonderstatus
Source: BT
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Sources
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- Official source: https://dip.bundestag.de/vorgang/verwendete-definition-der-bundesregierung-fur-den-bestehenden-arbeitsrechtlichen/13832
- Open data entity: https://search.dip.bundestag.de/api/v1/vorgang/13832
- germany · 13832 · source updated 26 July 2022