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Germany · Question · Mündliche Frage

16/9029

Verwendete Definition der Bundesregierung für den bestehenden arbeitsrechtlichen Sonderstatus (Dritter Weg) der Kirchen und ihrer Wohlfahrtsverbände sowie Gültigkeit auch für die Leiharbeiterfirmen der Kirchen; Verbindlichkeit eines Mindestlohnes nach dem Entsendegesetz auch für Kirchen und ihre Wohlfahrtsverbände vor dem Hintergrund des arbeitsrechtlichen Sonderstatus

Original

openGermany· German Bundestag· DE

Introduced

2 May 2008

Last action

7 May 2008 · Mündliche Frage/Mündliche Antwort

Status

Beantwortet

Sponsors

Subjects

Discovery layer

Source updated

26 July 2022

Record

Official question 16/9029 from Germany at German Bundestag. Dated 2 May 2008. Status: Beantwortet.

Timeline

  1. 2 May 2008

    Mündliche Frage

    Verwendete Definition der Bundesregierung für den bestehenden arbeitsrechtlichen Sonderstatus (Dritter Weg) der Kirchen und ihrer Wohlfahrtsverbände sowie Gültigkeit auch für die Leiharbeiterfirmen der Kirchen; Verbindlichkeit eines Mindestlohnes nach dem Entsendegesetz auch für Kirchen und ihre Wohlfahrtsverbände vor dem Hintergrund des arbeitsrechtlichen Sonderstatus

    Source: BT

  2. 7 May 2008

    Mündliche Frage/Mündliche Antwort

    Verwendete Definition der Bundesregierung für den bestehenden arbeitsrechtlichen Sonderstatus (Dritter Weg) der Kirchen und ihrer Wohlfahrtsverbände sowie Gültigkeit auch für die Leiharbeiterfirmen der Kirchen; Verbindlichkeit eines Mindestlohnes nach dem Entsendegesetz auch für Kirchen und ihre Wohlfahrtsverbände vor dem Hintergrund des arbeitsrechtlichen Sonderstatus

    Source: BT

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