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Germany · Question · Schriftliche Frage

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Gründe für die Änderung der Integrationskursverordnung bezüglich der Zulassung der Kursträger und gegenwärtige Rechts- und Erstattungsgrundlage für die Träger von Integrationskursen

Original

openGermany· German Bundestag· DE

Introduced

22 June 2012

Last action

22 June 2012 · Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

Status

Beantwortet

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Subjects

Discovery layer

Source updated

26 July 2022

Summary

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie setzen sich die Erstattungsbeiträge pro Stunde/Teilnehmer in Höhe von 2,54 Euro bzw. 2,60 Euro für die Träger von Integrationskursen im Einzelnen zusammen, bzw. welche Berechnungsgrundlagen liegen den Beträgen zugrunde?<br /> <br /> Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung mit der Änderung der Integrationsverordnung im Februar 2012 bezüglich der Zulassung der Kursträger in § 20 Absatz 5 der Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler den Satz &bdquo;Die Zulassung kann mit Auflagen erteilt werden, insbesondere zur Vergütung der Lehrkräfte oder zum Verfahren der Kostenerstattung&ldquo; gestrichen, und welche Auflagen konnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge konkret auf dieser Grundlage erteilen, für die jetzt eine Rechtsgrundlage fehlt?

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Timeline

  1. 22 June 2012

    Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

    Gründe für die Änderung der Integrationskursverordnung bezüglich der Zulassung der Kursträger und gegenwärtige Rechts- und Erstattungsgrundlage für die Träger von Integrationskursen

    Source: BT

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