Erklärung der Steuermindereinnahmen durch die Absenkung der Aufbewahrungsfristen im Rahmen der beabsichtigten Änderung des § 147 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung im Finanztableau zum Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2013
Original
Introduced
14 September 2012
Last action
—
Status
Beantwortet
Sponsors
—
Subjects
Discovery layer
Source updated
26 July 2022
Summary
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie ermittelt sich der im Finanztableau zum Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2013 auf Bundestagsdrucksache 17/10000 enthaltene Sprung bei den Steuermindereinnahmen durch die beabsichtigte Änderung des § 147 Absatz 1 Satz 3 der Abgabenordnung (AO), wonach die Steuermindereinnahmen durch die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen auf acht Jahre mit 200 Mio. Euro, demgegenüber aber die weitere Verkürzung auf sieben Jahre ab dem 1. Januar 2015 mit 800 Mio. Euro veranschlagt werden, auch vor dem Hintergrund, dass die beabsichtigte Neuregelung weder direkt auf die Bemessung der Steuer wirkt noch eine verkürzte Aufbewahrungsfrist infolge von § 147 Absatz 3 Satz 3 AO direkte Auswirkungen auf die Steuerfestsetzungsfrist hat, und aus welchem Grund erfolgt die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen schrittweise (bitte mit Begründung)?
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