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Germany · Question · Schriftliche Frage

17/1108

Umsetzung der Standards des deutschen Tierschutzrechts sowie eines Verbots der Primatenforschung im Vorschlag für eine EU-Richtline zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere

Original

openGermany· German Bundestag· DE

Introduced

19 March 2010

Last action

19 March 2010 · Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

Status

Beantwortet

Sponsors

Subjects

Discovery layer

Source updated

23 July 2024

Summary

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat sich die Bundesregierung in den Verhandlungen über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere &ndash; wie vom Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages (Ausschussdrucksache 16(18)451) gefordert &ndash; dafür eingesetzt, dass die Vorgaben im Rahmen der Richtlinie, die über die schon heute in Deutschland geltenden tierschutzrechtlichen Regelungen hinausgehen, auf ein Mindestmaß beschränkt werden?<br /> <br /> Plant die Bundesregierung, Vorschläge im Rahmen der Beratungen des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere, die ein grundsätzliches Verbot der Primatenforschung (mit engen Ausnahmeregelungen etwa für medizinische Forschungen) anstreben, zu unterstützen, und wenn ja, wie begründet die Bundesregierung wissenschaftlich das im Vergleich zu anderen Spezies hohe Schutzniveau, das hierzu Primaten zugeordnet werden müsste?

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Timeline

  1. 19 March 2010

    Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

    Umsetzung der Standards des deutschen Tierschutzrechts sowie eines Verbots der Primatenforschung im Vorschlag für eine EU-Richtline zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere

    Source: BT

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