Entwicklung der Vergütungsmenge und der anteiligen EEG-Umlage für Windkraft-, Photovoltaik-, Biogas- und Wasserkraftanlagen bis 2020
Original
Introduced
16 November 2012
Last action
16 November 2012 · Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort
Status
Beantwortet
Sponsors
—
Subjects
Discovery layer
Source updated
21 August 2023
Summary
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie werden sich die Vergütungsmenge je Kilowattstunde für Windkraftanlagen auf See insgesamt und die anteilige EEG-Umlage (EEG: Erneuerbare-Energien-Gesetz) durch den Zubau anteilig in Prozent an der Umlage sowie in absoluten Werten pro Kilowattstunde jeweils in den nächsten Jahren bis einschließlich 2020 entwickeln, wenn dazu der Ausbaupfad zugrunde gelegt wird, wie er im Nationalen Aktionsplan für erneuerbare Energie gemäß der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen vom 4. August 2010 in Tabelle 10b prognostiziert wird und unterstellt wird, dass sich alle wesentlichen Rahmendaten wie etwa der anlegbare Strompreis nicht verändern?<br /> <br /> Wie werden sich die Vergütungsmenge für Photovoltaikanlagen insgesamt und die anteilige EEG-Umlage durch den Zubau anteilig in Prozent an der Umlage sowie in absoluten Werten pro Kilowattstunde jeweils in den nächsten Jahren bis einschließlich 2020 entwickeln, wenn dazu der Ausbaupfad zugrunde gelegt wird, wie er im Nationalen Aktionsplan für erneuerbare Energie gemäß der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen vom 4. August 2010 in Tabelle 10b prognostiziert wird und unterstellt wird, dass sich alle wesentlichen Rahmendaten wie etwa der anlegbare Strompreis nicht verändern?<br /> <br /> Wie werden sich die Vergütungsmenge für Biogasanlagen insgesamt und die anteilige EEG-Umlage durch den Zubau anteilig in Prozent an der Umlage sowie in absoluten Werten pro Kilowattstunde jeweils in den nächsten Jahren bis einschließlich 2020 entwickeln, wenn dazu der Ausbaupfad zugrunde gelegt wird, wie er im Nationalen Aktionsplan für erneuerbare Energie gemäß der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen vom 4. August 2010 in Tabelle 10b prognostiziert wird und unterstellt wird, dass sich alle wesentlichen Rahmendaten wie etwa der anlegbare Strompreis nicht verändern?<br /> <br /> Wie werden sich die Vergütungsmenge von Wasserkraftanlagen insgesamt und die anteilige EEG-Umlage durch den Zubau anteilig in Prozent an der Umlage sowie in absoluten Werten pro Kilowattstunde jeweils in den nächsten Jahren bis einschließlich 2020 entwickeln, wenn dazu der Ausbaupfad zugrunde gelegt wird, wie er im Nationalen Aktionsplan für erneuerbare Energie gemäß der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen vom 4. August 2010 in Tabelle 10b prognostiziert wird und unterstellt wird, dass sich alle wesentlichen Rahmendaten wie etwa der anlegbare Strompreis nicht verändern?
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Timeline
16 November 2012
Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort
Entwicklung der Vergütungsmenge und der anteiligen EEG-Umlage für Windkraft-, Photovoltaik-, Biogas- und Wasserkraftanlagen bis 2020
Source: BT
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- Official source: https://dip.bundestag.de/vorgang/entwicklung-der-vergutungsmenge-und-der-anteiligen-eeg-umlage-fur-windkraft-phot/49321
- Open data entity: https://search.dip.bundestag.de/api/v1/vorgang/49321
- germany · 49321 · source updated 21 August 2023