Einsatz von Elektroreizgeräten an Diensthunden bei der Bundeswehr seit 2005; Voraussetzungen zum Führen eines Diensthundes sowie Konsequenzen bei Nichtbeachtung entsprechender Qualifikationen
Original
Introduced
16 November 2012
Last action
16 November 2012 · Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort
Status
Beantwortet
Sponsors
—
Subjects
Defence
Source updated
26 July 2022
Summary
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) seit 2005 Elektroreizgeräte zum Einsatz an Diensthunden beschafft, und wenn ja, an welchen Standorten?<br /> <br /> Mit welcher Begründung kommen bzw. kamen die entsprechenden Elektroreizgeräte ggf. zum Einsatz, und wie bewertet die Bundesregierung die dahinterstehenden Zielsetzungen?<br /> <br /> Welche Voraussetzungen benötigt ein Soldat, um einen Diensthund zu führen, und inwiefern sind dem BMVg Fälle bekannt, in denen Soldaten ohne die entsprechenden Qualifikationen einen Diensthund geführt haben?<br /> <br /> Welche Konsequenzen zieht das BMVg aus entsprechenden Vorfällen (im Sinne der vorangegangenen Fragen) im Umgang mit Diensthunden, sofern diese bekannt sind?
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Timeline
16 November 2012
Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort
Einsatz von Elektroreizgeräten an Diensthunden bei der Bundeswehr seit 2005; Voraussetzungen zum Führen eines Diensthundes sowie Konsequenzen bei Nichtbeachtung entsprechender Qualifikationen
Source: BT
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- Official source: https://dip.bundestag.de/vorgang/einsatz-von-elektroreizgeraten-an-diensthunden-bei-der-bundeswehr-seit-2005-vora/49383
- Open data entity: https://search.dip.bundestag.de/api/v1/vorgang/49383
- germany · 49383 · source updated 26 July 2022