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Germany · Question · Mündliche Frage

17/11786

Entscheidungsgewalt einzelner Regierungsmitglieder über eine Nichtveröffentlichung völkerrechtlicher Verträge; Wunsch Usbekistans nach Vertraulichkeit bei der Vertragsunterzeichnung des Transitabkommens am 13. April 2010

Original

openGermany· German Bundestag· DE

Introduced

7 December 2012

Last action

12 December 2012 · Mündliche Frage/Schriftliche Antwort

Status

Beantwortet

Sponsors

Subjects

Discovery layer

Source updated

26 July 2022

Summary

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Kann über eine Abweichung von der nach § 76 Absatz 2 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien grundsätzlich vorgesehenen Veröffentlichung völkerrechtlicher Verträge auch von einem einzelnen Regierungsmitglied entschieden werden, und wie ist diese Abweichung im Fall der unmittelbaren Entsprechung des bei der Vertragsunterzeichnung am 13. April 2010 vorgebrachten Wunsches des usbekischen Verteidigungsministers nach Vertraulichkeit des Inhalts des Abkommens über den Transit von Personal und von Gütern durch das Hoheitsgebiet der Republik Usbekistan und die Nutzung des Verkehrsumschlagknotens am Flughafen Termes durch den Bundesminister der Verteidigung innerhalb der Bundesregierung abgestimmt und aktenkundig gemacht worden (vgl. Antwort auf meine Schriftliche Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 17/11283 und Antwort der Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Cornelia Pieper, vom 28. November 2012 auf eine diesbezügliche Nachfrage)?

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Timeline

  1. 7 December 2012

    Mündliche Frage

    Entscheidungsgewalt einzelner Regierungsmitglieder über eine Nichtveröffentlichung völkerrechtlicher Verträge; Wunsch Usbekistans nach Vertraulichkeit bei der Vertragsunterzeichnung des Transitabkommens am 13. April 2010

    Source: BT

  2. 12 December 2012

    Mündliche Frage/Schriftliche Antwort

    Entscheidungsgewalt einzelner Regierungsmitglieder über eine Nichtveröffentlichung völkerrechtlicher Verträge; Wunsch Usbekistans nach Vertraulichkeit bei der Vertragsunterzeichnung des Transitabkommens am 13. April 2010

    Source: BT

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