Germany · Question · Schriftliche Frage
17/12161
Regulations for the inclusion of documents in the benefit file of a recipient within the meaning of SGB 2 and the handling of anonymous criminal complaints in job centers
Introduced
1 January 2009
Last action
—
Status
Beantwortet
Sponsors
—
Subjects
Discovery layer
Source updated
26 July 2022
Summary
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Anweisungen bzw. Regelungen und welche konkreten Praktiken bestehen in den Jobcentern hinsichtlich der in die Leistungsakte eines Beziehenden von Leistungen nach dem SGB II aufzunehmenden, nur unter bestimmten Voraussetzungen aufzunehmenden Dokumenten mit Bezug auf den Leistungsbeziehenden und der nicht zur Aufnahme in die Leistungsakte zugelassenen Dokumente mit Bezug auf den Leistungsbeziehenden?<br /> <br /> Welche Anweisungen bzw. Regelungen und welche konkreten Praktiken bestehen in den Jobcentern hinsichtlich der in die Leistungsakte eines Beziehenden von Leistungen nach dem SGB II aufzunehmenden anonymen Anzeigen bzw. Strafanzeigen gegen den Leistungsbeziehenden?<br /> <br /> Werden anonyme Anzeigen bzw. Strafanzeigen gegen Beziehende von Leistungen nach dem SGB II bei einer vom Leistungsbeziehenden verlangten Akteneinsicht vor der Akteneinsicht aus der Leistungsakte herausgenommen?<br /> <br /> Welche konkreten Möglichkeiten bestehen für einen Beziehenden von Leistungen nach dem SGB II, anonyme Anzeigen bzw. Strafanzeigen gegen ihn zur Kenntnis zu bekommen und sich gegen diese rechtlich zur Wehr zu setzen?
Machine translation from German. The official text remains authoritative.
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