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Germany · Question · Schriftliche Frage

17/12304

Befüllen spezieller Fahrzeugtypen mit Kältemitteln gemäß § 47e und § 72 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung; Einsatz des Kältemittels R1234yf

openGermany· German Bundestag· DE

Introduced

1 January 2009

Last action

8 February 2013 · Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

Status

Beantwortet

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Subjects

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Source updated

26 July 2022

Summary

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche konkreten, rechtsverbindlichen Maßnahmen und Sanktionen, insbesondere hinsichtlich des Verhaltens der Daimler AG (vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 5. Dezember 2012), hat die Bundesregierung bzw. das Kraftfahrt-Bundesamt ergriffen, um das seit dem 1. Juni 2012 in den §§ 47e, 72 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung normierte Verbot des Befüllens von nach dem 1. Januar 2011 neu homologierten Fahrzeugtypen mit Kältemitteln mit einem Global-Warning-Potential von mehr als 150 durchzusetzen, und welche Maßnahmen wird die Bundesregierung bzw. das Kraftfahrt-Bundesamt ergreifen, um sicherzustellen, dass nur Fahrzeuge zum Verkehr zugelassen werden, die tatsächlich dem genehmigten Fahrzeugtyp entsprechen?<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung die von der Europäischen Kommission in der Erklärung vom 20. Dezember 2012 geäußerte Auffassung, dass bis zum heutigen Tag keine substantiellen Erkenntnisse &ndash; einschließlich des Tests der Daimler AG &ndash; vorliegen, die einen sicheren Einsatz des Kältemittels R 1234yf durch geeignete technische Sicherheitsvorkehrungen in Kraftfahrzeugen ausschließen würde, und falls nicht, welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor, die eine solche abweichende Haltung rechtfertigen?

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Timeline

  1. 8 February 2013

    Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

    Befüllen spezieller Fahrzeugtypen mit Kältemitteln gemäß § 47e und § 72 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung; Einsatz des Kältemittels R1234yf

    Source: BT

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