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Question · Schriftliche Frage

17/12646

Zuständigkeiten von den Wasser- und Schifffahrtsdirektionen und Installation einer Generaldirektion

Original

openGermany· German Bundestag· DE

Introduced

8 March 2013

Last action

8 March 2013 · Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

Status

Beantwortet

Sponsors

Subjects

Discovery layer

Source updated

26 July 2022

Summary

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hält die Bundesregierung eine Übertragung von gesetzlich definierten Zuständigkeiten von den WSDen auf die geplante Generaldirektion auf untergesetzlichem Wege für möglich, ohne Rechtsunsicherheiten zu erzeugen, und wenn ja, welche Behörde wird für Planfeststellungen oder zu verfolgende Ordnungswidrigkeiten zuständig sein?<br /> <br /> Wenn nein, warum hält das BMVBS nach wie vor an seinen Plänen fest, eine Generaldirektion in Bonn zu installieren, obwohl der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages in seinem Beschluss vom 26. September 2012 ein Rechtsbereinigungsgesetz verlangte und die Bundesregierung selbst in ihrem Entwurf eine Übertragung von Zuständigkeiten von den WSDen auf die Generaldirektion durch Gesetz umsetzen wollte, damit diese Generaldirektion nicht nur eine zusätzliche Behörde mit zusätzlichen Schnittstellen ohne gesetzliche Grundlage darstellt, und wie bringt die Bundesregierung diesen Zustand mit ihren Vorgaben des Bürokratieabbaus in Einklang?

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Timeline

  1. 8 March 2013

    Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

    Zuständigkeiten von den Wasser- und Schifffahrtsdirektionen und Installation einer Generaldirektion

    Source: BT

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Zuständigkeiten von den Wasser- und Schifffahrtsdirektionen und Installation einer Generaldirektion — Germany — PoliticalRepo