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Germany · Question · Schriftliche Frage

17/13046

Schwierigkeiten des BKA bei der Eigenentwicklung eines Trojaners nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts; Schließung der Sicherheitslücke für eine grundrechtskonforme Durchführung der Quellen-Telekommunikationsüberwachung durch das BKA und den Zoll

openGermany· German Bundestag· DE

Introduced

1 January 2009

Last action

12 April 2013 · Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

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Beantwortet

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Source updated

26 July 2022

Summary

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche der vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vorgegebenen Rahmenbedingungen für eine verfassungsgemäße Konstruktion und entsprechende Einsätze eines Trojaners bereiten dem BKA bei der Eigenentwicklung eines solchen besondere Schwierigkeiten, und welche Erkenntnisse oder Fakten widersprechen nach Auffassung der Bundesregierung der unter anderem vom Chaos Computer Club e. V. (CCC) vertretenen These, dass ein Trojaner, der alle Vorgaben des BVerfG erfüllt, nicht hergestellt werden könne? <br /> <br /> Trifft es zu, dass BKA und Zoll derzeit nicht in der Lage sind, sogenannte Quellen-TKÜ auf grundrechtlich korrekter Grundlage durchzuführen, und welche Konsequenzen oder Handlungsmöglichkeiten hat das BKA den Ländern in entsprechenden Arbeitskreisen der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) zur Schließung der für diese Situation immer behaupteten Sicherheitslücke empfohlen?

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Timeline

  1. 12 April 2013

    Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

    Schwierigkeiten des BKA bei der Eigenentwicklung eines Trojaners nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts; Schließung der Sicherheitslücke für eine grundrechtskonforme Durchführung der Quellen-Telekommunikationsüberwachung durch das BKA und den Zoll

    Source: BT

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