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Germany · Question · Schriftliche Frage

17/13310

Kostenübernahme für die psychotherapeutische Behandlung gesetzlich Versicherter

openGermany· German Bundestag· DE

Introduced

26 April 2013

Last action

26 April 2013 · Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

Status

Beantwortet

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Source updated

26 July 2022

Summary

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist nach Auffassung der Bundesregierung der neu eingefügte § 13 Absatz 3a SGB V so auszulegen, dass durch ihn auch ein Kostenübernahmeantrag im Rahmen der Psychotherapie erfasst ist und somit ein gesetzlich Versicherter einen Anspruch darauf hat, dass sein Kostenübernahmeantrag zu bewilligen ist, wenn ihm nicht ein anderweitiger Therapieplatz, bei dem eine Behandlung sofort begonnen werden kann, von den Krankenkassen binnen drei Wochen benannt wird?<br /> <br /> Gilt nach Auffassung der Bundesregierung bei einer Behandlung im Kostenerstattungsverfahren die Abrechnung im Rahmen einer Privatbehandlung, also nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/ Gebührenordnung für Ärzte, und hat der gesetzlich Versicherte Anspruch auf Erstattung dieses Honorarsatzes oder aber des Honorarsatzes nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab, wenn er vorher den Kostenübernahmeantrag an seine gesetzliche Krankenversicherungskasse gestellt hat und er nachweist, dass in den nächsten Wochen und Monaten keine Therapie bei einem zugelassenen Psychotherapeuten möglich ist?

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Timeline

  1. 26 April 2013

    Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

    Kostenübernahme für die psychotherapeutische Behandlung gesetzlich Versicherter

    Source: BT

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