Widerruf von Arbeitnehmerüberlassungserlaubnissen seit 2009; Kriterien für die Aufhebung und verhängte Sanktionen
Original
Introduced
3 May 2013
Last action
3 May 2013 · Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort
Status
Beantwortet
Sponsors
—
Subjects
Discovery layer
Source updated
26 July 2022
Summary
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele Arbeitnehmerüberlassungserlaubnisse wurden von 2009 bis 2012 pro Jahr aus welchen Gründen entzogen (beispielsweise Nichteinhaltung der Lohnuntergrenze, Verstoß gegen das Kündigungsschutzgesetz, Bezahlung in verleihfreien Zeiten, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Nichtgewährung von Urlaub etc. – gemeint sind nicht im Unternehmen liegende Gründe wie beispielsweise Insolvenz)?<br /> <br /> Unter welchen Voraussetzungen bzw. nach welchen Kriterien werden Arbeitnehmerüberlassungserlaubnisse widerrufen (beispielsweise Häufigkeit, Schwere, Auftreten von mehreren gleichzeitigen Verstößen), und zu welchen zusätzlichen Sanktionen führt ein Widerruf?<br /> <br /> Wie häufig wurden von 2009 bis 2012 pro Jahr Sanktionen aufgrund von § 16 Absatz 1 Nummer 7a und 7b AÜG (Arbeitsbedingungen und Lohnuntergrenze) verhängt, und gegen welche Arbeitsbedingungen wurde verstoßen?<br /> <br /> Wie häufig wurden von 2009 bis 2012 pro Jahr Erlaubnisse entzogen, weil Auflagen infolge von Prüfungen nicht erfüllt wurden, und wie häufig resultierten daraus Ordnungswidrigkeiten nach § 16 Absatz 1 Nummer 3 AÜG?
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Timeline
3 May 2013
Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort
Widerruf von Arbeitnehmerüberlassungserlaubnissen seit 2009; Kriterien für die Aufhebung und verhängte Sanktionen
Source: BT
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- Official source: https://dip.bundestag.de/vorgang/widerruf-von-arbeitnehmeruberlassungserlaubnissen-seit-2009-kriterien-fur-die-au/53071
- Open data entity: https://search.dip.bundestag.de/api/v1/vorgang/53071
- germany · 53071 · source updated 26 July 2022