Freistellung von Kapitalerträgen bei einem ODER-Konto für in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft lebende Kontoinhaber
Original
Introduced
3 May 2013
Last action
3 May 2013 · Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort
Status
Beantwortet
Sponsors
—
Subjects
Discovery layer
Source updated
26 July 2022
Summary
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Banken, dass bei einem Oder-Konto von zwei nicht miteinander verheirateten, aber in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft lebenden Kontoinhabern eine Freistellung von Kapitalerträgen aus steuergesetzlichen Gründen auch dann insgesamt nicht möglich sei, wenn beide Inhaber einen eigenen Freistellungsauftrag und die Weisung der hälftigen Aufteilung der Kapitalerträge erteilt haben, obschon § 44 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes nur vom Gläubiger spricht und Inhaber von Oder-Konten zivil- und steuerrechtlich als Gesamtgläubiger (§§ 428, 430 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) dergestalt behandelt werden, dass die Erträge aufzuteilen sind (BFH VIII R 15/83; BFH II R 33/10), und wenn ja, wie rechtfertigt die Bundesregierung diese Ungleichbehandlung gegenüber verheirateten Inhabern, die einen gemeinsamen Freistellungsauftrag erteilen können, während Nichtverheiratete ohne Weiteres das gleiche steuerliche und wirtschaftliche Ergebnis erzielen können, wenn sie – ggf. unter zusätzlicher Belastung durch weitere Kontoführungsgebühren – zwei eigenständige Konten führen?
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Timeline
3 May 2013
Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort
Freistellung von Kapitalerträgen bei einem ODER-Konto für in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft lebende Kontoinhaber
Source: BT
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- Official source: https://dip.bundestag.de/vorgang/freistellung-von-kapitalertragen-bei-einem-oder-konto-fur-in-einer-eheahnlichen/53076
- Open data entity: https://search.dip.bundestag.de/api/v1/vorgang/53076
- germany · 53076 · source updated 26 July 2022