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Germany · Question · Schriftliche Frage

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Verletzung der Netzneutralität oder Diskriminierung Dritter durch das neue Gebührenmodell der Deutschen Telekom und rechtliche Handlungsmöglichkeiten gegen etwaige Verstöße, insbesondere durch den Erlass einer Rechtsverordnung nach § 41 des Telekommunikationsgesetzes

openGermany· German Bundestag· DE

Introduced

17 May 2013

Last action

17 May 2013 · Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

Status

Beantwortet

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Subjects

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Source updated

26 July 2022

Summary

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit bzw. unter welchen Voraussetzungen stellt das neue Gebührenmodell der Deutschen Telekom AG, das eine Drosselung der Geschwindigkeit beim User bei Überschreitung der gebuchten Datenvolumen und eine gleichzeitige Priorisierung von eigenen und von Partnern gebuchten &quot;Managed Services&quot; vorsieht, eine Verletzung der Netzneutralität oder eine Diskriminierung Dritter dar?<br /> <br /> Welche rechtlichen Möglichkeiten stehen der Bundesnetzagentur und dem Bundeskartellamt zur Verfügung, um grundsätzlich gegen Verstöße gegen Netzneutralität oder eine Diskriminierung Dritter vorzugehen?<br /> <br /> Warum hat die Bundesregierung bislang noch nicht von der Ermächtigung nach § 41a des Telekommunikationsgesetzes (TKG) Gebrauch gemacht, um durch Rechtsverordnung die grundsätzlichen Anforderungen an eine diskriminierungsfreie Datenübermittlung und den diskriminierungsfreien Zugang zu Inhalten und Anwendungen festzulegen, bzw. ist eine solche Rechtsverordnung konkret in Planung?<br /> <br /> Inwieweit und wann wurde die Bundesnetzagentur vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) angehalten, von der Ermächtigung zur Verfügung einer Technischen Richtlinie nach § 41a TKG Gebrauch zu machen oder gegenüber einzelnen Unternehmen Maßnahmen zur Sicherung der Netzneutralität zu prüfen oder zu ergreifen?

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Timeline

  1. 17 May 2013

    Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

    Verletzung der Netzneutralität oder Diskriminierung Dritter durch das neue Gebührenmodell der Deutschen Telekom und rechtliche Handlungsmöglichkeiten gegen etwaige Verstöße, insbesondere durch den Erlass einer Rechtsverordnung nach § 41 des Telekommunikationsgesetzes

    Source: BT

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