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Germany · Question · Mündliche Frage

17/14063

Nachträgliche Anerkennung einer Berufskrankheit bei Bürgerinnen und Bürgern der ehemaligen DDR

openGermany· German Bundestag· DE

Introduced

21 June 2013

Last action

Status

Nicht beantwortet wegen Nichtanwesenheit des Fragestellers

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Subjects

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Source updated

26 July 2022

Summary

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Urteilen einzelner Sozialgerichte (so z. B. das sächsische Landessozialgericht vom 4. März 2010), wonach bei Bürgerinnen und Bürgern der neuen Bundesländer eine nachträgliche Anerkennung einer Berufskrankheit auch bei neuen medizinischen Erkenntnissen nicht möglich ist, wenn dies die Korrektur eines Verwaltungsaktes von Behörden der DDR bedeutete, da dies nach Artikel 19 des Einigungsvertrages ausgeschlossen sei, und sieht die Bundesregierung darin nicht eine Ungleichbehandlung und Benachteiligung gegenüber Bürgerinnen und Bürgern der alten Bundesländer, bei denen nach § 44 Absatz 1 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X) die Rücknahme eines Verwaltungsaktes auch für die Vergangenheit möglich ist? <br /> <br /> Stellt die Bundesregierung aktuell Überlegungen an, wie die Ungleichbehandlung bzw. Benachteiligung ostdeutscher Bürgerinnen und Bürger bei der Anerkennung einer Berufskrankheit korrigiert werden kann, und wird dabei der Weg über eine Klarstellung des § 44 SGB X für diese Fallgestaltung oder die nachträgliche Änderung von Artikel 19 des Einigungsvertrages zugunsten der ehemaligen DDR-Bürgerinnen und -Bürger als der sinnvollere Weg erachtet?

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