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Germany · Question · Schriftliche Frage

17/14530

Beachtung deutschen Datenschutzrechts durch militärnahe Dienststellen ehemaliger Stationierungsstaaten und diesen verbundenen Unternehmen sowie Gewährung von Vorrechten

Original

openGermany· German Bundestag· DE

Introduced

9 August 2013

Last action

9 August 2013 · Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

Status

Beantwortet

Sponsors

Subjects

Discovery layer

Source updated

26 July 2022

Summary

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Mit welchen Ergebnissen kontrolliert die Bundesregierung seit 2001, dass militärnahe Dienststellen ehemaliger v. a. angloamerikanischer Stationierungsstaaten sowie diesen verbundene Unternehmen in Deutschland (z. B. der weltgrößte Datennetzbetreiber Level 3 Services Inc.; vgl. die ZDF-Sendung Frontal 21 vom 30. Juli 2013) ihre Verpflichtung zur strikten Beachtung deutschen (auch Datenschutz-) Rechts hierzulande gemäß Artikel 2 des NATO-Truppenstatuts (NTS) einhalten, auch weil die jenen Unternehmen und Subunternehmen &ndash; aufgrund der etwa mit den USA am 29. Juni 2001 geschlossenen bzw. am 11. August 2003 fortgeschriebenen Rahmenvereinbarung bezüglich des Artikels 72 Absatz 4 und 5 des NTS-Zusatzabkommens &ndash; gewährten Vorrechte lediglich von bestimmten deutschen handels-, gewerbe- sowie finanzrechtlichen Vorschriften gemäß Artikel 72 Absatz 1 NTS-ZA befreien, jedoch nicht etwa zu hiesigen Rechtsverletzungen wie Wirtschaftsspionage oder zu Bürgerausspähung berechtigen, und welchen explizit mit nachrichtendienstlichen Tätigkeiten befassten auswärtigen Unternehmen bzw. Arbeitgebern von mit solchen &quot;analytischen Dienstleistungen&quot; befassten Mitarbeitern (gemäß dem Anhang zum o. a. Rahmenabkommen [BGBl. 2005 II S. 115, 117] oder entsprechenden Abreden mit anderen ehemaligen Stationierungsstaaten) hat die Bundesregierung gleichwohl seit 2001 entsprechende Vorrechte gewährt (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/5586 zu Frage 11)?

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Timeline

  1. 9 August 2013

    Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

    Beachtung deutschen Datenschutzrechts durch militärnahe Dienststellen ehemaliger Stationierungsstaaten und diesen verbundenen Unternehmen sowie Gewährung von Vorrechten

    Source: BT

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