Schlussfolgerungen aus dem Ermittlungsverfahren zur Tötung des deutschen Staatsbürgers Bünyamin E. in Pakistan
Original
Introduced
16 August 2013
Last action
16 August 2013 · Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort
Status
Beantwortet
Sponsors
—
Subjects
Discovery layer
Source updated
26 July 2022
Summary
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass die Bundesanwaltschaft in ihrem jüngst beendeten Ermittlungsverfahren wegen der Tötung des deutschen Staatsbürgers Bünyamin E. in Pakistan die von der Bundesregierung bisher nicht vertretene Rechtsauffassung artikuliert (www.generalbundesanwalt.de/docs/drohneneinsatz_vom_04_Oktober_2010_ mir_ali_pakistan.pdf), der zufolge im Rahmen eines bewaffneten Konflikts die Festnahme eines nichtstaatlichen Kombattanten Vorrang vor seiner gezielten Tötung hat, sofern das Gebiet einer effektiven Kontrolle eines Konfliktteilnehmers unterliegt, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für die Vorbereitung und Handlungsanweisungen für Bundeswehrangehörige, die in nichtinternationalen Konflikten eingesetzt werden?<br /> <br /> Vertritt die Bundesregierung die Rechtsauffassung, dass ein nichtstaatlicher Kämpfer bereits dann ein legitimes Ziel der Tötung darstellt, wenn er zum Kampf ausgebildet und vorbereitet wurde, aber noch nicht gekämpft hat, und würde sie die damit verbundene Konsequenz mittragen, dass diese niedrige Schwelle ausreicht für die Zulässigkeit gezielter Tötungen?
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Timeline
16 August 2013
Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort
Schlussfolgerungen aus dem Ermittlungsverfahren zur Tötung des deutschen Staatsbürgers Bünyamin E. in Pakistan
Source: BT
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- Official source: https://dip.bundestag.de/vorgang/schlussfolgerungen-aus-dem-ermittlungsverfahren-zur-totung-des-deutschen-staatsb/55466
- Open data entity: https://search.dip.bundestag.de/api/v1/vorgang/55466
- germany · 55466 · source updated 26 July 2022