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Germany · Question · Schriftliche Frage

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Im bill zu einem Stipendienprogramm berücksichtigte Verwaltungskosten für das Anwerben privater Mittel, Gewährleistung der Auszahlung der Stipendien sowie Regelung des Bewilligungszeitraums

openGermany· German Bundestag· DE

Introduced

7 May 2010

Last action

7 May 2010 · Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

Status

Beantwortet

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Source updated

24 July 2024

Summary

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> An welcher Stelle und in welchem Umfang hat die Bundesregierung in ihrem bill zu einem Stipendienprogramm (StipG-E) die Verwaltungskosten berücksichtigt, die bei den Hochschulen durch die eigenständige Anwerbung der privaten Mittel entstehen?<br /> <br /> Welche internationalen Vergleichswerte für solche Mittelaquisekosten in Relation zum angeworbenen Mittelvolumen sind der Bundesregierung bekannt oder sogar im bill berücksichtigt worden?<br /> <br /> Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung im StipG-E sicherstellen, dass auch im Falle von etwaigen Zahlungsrückständen (u. a. Arbeitslosigkeit, Krankheit, wirtschaftliche Krisenzeiten) oder Zahlungsausfällen (u. a. Insolvenz, Tod) der privaten Mittelgeber im Bewilligungszeitraum die Stipendien in voller Höhe weiter ausgezahlt werden, und wie sollen die für diese &bdquo;Überbrückungs-&ldquo; oder &bdquo;Ersatzförderung&ldquo; notwendigen Mittel aufgebracht werden?<br /> <br /> Wie bewertet die Bundesregierung den implizierten Widerspruch, dass im StipG-E von einem Bewilligungszeitraum von mindestens zwei (§ 6 Absatz 1 StipG-E) sowie durchschnittlich vier (S. 4, Buchstabe F, Nummer 1 StipG-E) Semestern ausgegangen wird, § 6 Absatz 2 StipG-E die Verlängerungen der Stipendien aber sogar &bdquo;von Amts wegen&ldquo; innerhalb der gesamten Förderungshöchstdauer vorsieht?

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Timeline

  1. 7 May 2010

    Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

    Im bill zu einem Stipendienprogramm berücksichtigte Verwaltungskosten für das Anwerben privater Mittel, Gewährleistung der Auszahlung der Stipendien sowie Regelung des Bewilligungszeitraums

    Source: BT

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