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Germany · Question · Mündliche Frage

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Nachweis von Deutschkenntnissen beim Nachzug türkischer Ehegatten mit einem Hoch- oder Fachhochabschluss; Verzicht auf diesen Nachweis bei erkennbar geringem Integrationsbedarf

Original

openGermany· German Bundestag· DE

Introduced

1 July 2010

Last action

1 July 2010 · Mündliche Frage/Schriftliche Antwort

Status

Beantwortet

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Subjects

Discovery layer

Source updated

26 July 2022

Summary

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In wie vielen Fällen haben die Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland in der Türkei beim Ehegattennachzug nach Deutschland von Ehegatten, die einen Hoch- oder Fachhochschulabschluss oder eine entsprechende Qualifikation besitzen oder eine Erwerbstätigkeit ausüben, die regelmäßig eine solche Qualifikation voraussetzt, vor der Einreise den Nachweis von Deutschkenntnissen verlangt?<br /> <br /> Wie stellt das Auswärtige Amt sicher, dass die Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland bei Visumanträgen zum Ehegattennachzug bei erkennbar geringem Integrationsbedarf gemäß § 30 Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 des Aufenthaltsgesetzes Sprachnachweise nicht verlangen?

This text is taken from the official record. PoliticalRepo does not editorialize.

Timeline

  1. 25 June 2010

    Mündliche Frage

    Nachweis von Deutschkenntnissen beim Nachzug türkischer Ehegatten mit einem Hoch- oder Fachhochabschluss; Verzicht auf diesen Nachweis bei erkennbar geringem Integrationsbedarf

    Source: BT

  2. 1 July 2010

    Mündliche Frage/Schriftliche Antwort

    Nachweis von Deutschkenntnissen beim Nachzug türkischer Ehegatten mit einem Hoch- oder Fachhochabschluss; Verzicht auf diesen Nachweis bei erkennbar geringem Integrationsbedarf

    Source: BT

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