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Germany · Question · Schriftliche Frage

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Konsequenzen aus der Prüfung des Produkt T61 zur Euthanasie von Tieren für die weitere Zulassung

openGermany· German Bundestag· DE

Introduced

13 August 2010

Last action

13 August 2010 · Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

Status

Beantwortet

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Source updated

26 July 2022

Summary

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Schlussfolgerungen hinsichtlich der Zulassung des Produkts T61 zieht die Bundesregierung aus den neuesten Erkenntnissen zum Einsatz des Tötungsmittels T61, die bei der Prüfung der Periodic Safety Update Reports 1 bis 3 (PSURs) zwischen 1. Januar 2003 und 3. Oktober 2009 festgestellt wurden (z. B. Atemlähmung vor dem Bewusstseinsverlust?<br /> <br /> Wird die Bundesregierung den Einsatz von T61 für die Euthanasie von Kleintieren und kleinen Labortieren gänzlich untersagen, und wenn nein, warum nicht?<br /> <br /> Wird die Bundesregierung den Einsatz von T61 zur Euthanasie von Tieren zukünftig ausnahmslos nur noch am narkotisierten Tier erlauben?<br /> <br /> Ist der Hersteller von T61 angesichts der erwiesenen mangelnden Wirksamkeit und der unerwünschten Arzneimittelwirkungen verpflichtet, den Beipackzettel des Produkts zu ändern, und wenn ja, ab wann darf dann das Produkt nur noch mit aktualisiertem Beipackzettel vertrieben werden?

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Timeline

  1. 13 August 2010

    Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

    Konsequenzen aus der Prüfung des Produkt T61 zur Euthanasie von Tieren für die weitere Zulassung

    Source: BT

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