Verbindliche Erklärungen örtlicher Sozialhilfeträger zur Verhinderung der Kostenübernahme bei Weiterleitung eines Menschen mit Behinderung aus dem betreuten in das stationäre Wohnen eines anderen Trägers
Original
Introduced
17 September 2010
Last action
17 September 2010 · Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort
Status
Beantwortet
Sponsors
—
Subjects
Discovery layer
Source updated
26 July 2022
Summary
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist der Bundesregierung bekannt, dass es in zahlreichen Bundesländern verbindliche Erklärungen der örtlichen Sozialhilfeträger im Zusammenhang mit der Begründung eines gewöhnlichen Aufenthaltsortes gemäß § 98 Absatz 5 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) gibt, die verhindern, dass der Sozialhilfeträger am Ort des betreuten Wohnens eines Menschen mit Behinderung bezahlen muss, wenn eine Weiterleitung in das stationäre Wohnen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Trägers erfolgt, und wie bewertet die Bundesregierung diese Vereinbarungen hinsichtlich der Notwendigkeit einer bundesgesetzlichen Regelung?
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Timeline
17 September 2010
Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort
Verbindliche Erklärungen örtlicher Sozialhilfeträger zur Verhinderung der Kostenübernahme bei Weiterleitung eines Menschen mit Behinderung aus dem betreuten in das stationäre Wohnen eines anderen Trägers
Source: BT
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- Official source: https://dip.bundestag.de/vorgang/verbindliche-erklarungen-ortlicher-sozialhilfetrager-zur-verhinderung-der-kosten/29690
- Open data entity: https://search.dip.bundestag.de/api/v1/vorgang/29690
- germany · 29690 · source updated 26 July 2022