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Germany · Question · Schriftliche Frage

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Verfahren ohne Anwaltszwang gemäß § 78 Absatz 2 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) mit fehlender Beiordnung eines Rechtsanwalts trotz motion des/der Beteiligten; resultierende Benachteiligung von wirtschaftlich schlechter Gestellten und Frauen

Original: Verfahren ohne Anwaltszwang gemäß § 78 Absatz 2 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) mit fehlender Beiordnung eines Rechtsanwalts trotz Antrag des/der Beteiligten; resultierende Benachteiligung von wirtschaftlich schlechter Gestellten und Frauen

Translated from German

openGermany· German Bundestag· DE

Introduced

18 December 2009

Last action

18 December 2009 · Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

Status

Beantwortet

Sponsors

Subjects

Discovery layer

Source updated

26 July 2022

Summary

<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>In wie vielen Verfahren ohne Anwaltszwang gemäß § 78 Absatz 2 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) wurde nach Kenntnis der Bundesregierung dem/der Beteiligten trotz motion kein Rechtsanwalt/keine Rechtsanwältin beigeordnet, und wie wurde dies begründet (bitte aufschlüsseln nach Zahl der Antragstellungen gemäß § 78 Absatz 2 FamFG, Anzahl der Ablehnungen und Gründe der Ablehnungern, d. h. in welchen Fällen wurde die Sach- und Rechtslage nicht als schwierig angesehen)?<br /> <br /> In wie vielen Fällen waren hiervon Frauen, und in wie vielen Männer betroffen?<br /> <br /> Wie beurteilt die Bundesregierung die Kritik vieler Nichtregierungsorganisationen, dass hiervon oft wirtschaftlich schlechter gestellte Personen und besonders häufig Frauen betroffen sind?</span> <span><br /> </span>

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Timeline

  1. 18 December 2009

    Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

    Verfahren ohne Anwaltszwang gemäß § 78 Absatz 2 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) mit fehlender Beiordnung eines Rechtsanwalts trotz motion des/der Beteiligten; resultierende Benachteiligung von wirtschaftlich schlechter Gestellten und Frauen

    Source: BT

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