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Germany · Question · Schriftliche Frage

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Mengenkriterium für eine UVP-Pflicht bei der Behandlung bzw. Zwischenlagerung gefährlicher Schlämme und Geltung des Kumulationsgebots des UVP-Gesetzes

openGermany· German Bundestag· DE

Introduced

26 November 2010

Last action

26 November 2010 · Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

Status

Beantwortet

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Subjects

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Source updated

26 July 2022

Summary

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie hoch ist die maximale täglich genehmigungsfähige Annahmemenge in Tonnen für eine Abfallbehandlungsanlage bzw. ein Abfallzwischenlager für &bdquo;gefährliche Schlämme&ldquo;, um das Mengenkriterium für eine Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu erreichen, und unter welchen Voraussetzungen ist es möglich, trotz Überschreitung des Mengenkriteriums in Bezug auf die Annahme &bdquo;gefährlicher Schlämme&ldquo; die UVP-Pflicht zu umgehen?<br /> <br /> Gilt das Kumulationsgebot des UVPG in Bezug auf das Mengenkriterium &bdquo;Annahme gefährlicher Schlämme&ldquo; für ein bestehendes Unternehmen, welches bereits eine Abfallbehandlungsanlage/ ein Abfallzwischenlager auf einem existierenden Industriegebiet betreibt, wenn dieses Unternehmen auf dem bestehenden Gelände eine neue Anlage zur Abfallbehandlung und ein Abfallzwischenlager errichten möchte, und gilt das Kumulationsgebot des UVPG auch in Bezug auf das Mengenkriterium &bdquo;Annahme gefährlicher Schlämme&ldquo; für ein bestehendes Unternehmen, welches bereits eine Abfallbehandlungsanlage/ ein Abfallzwischenlager auf einem existierenden Industriegebiet betreibt, wenn dieses Unternehmen auf dem bestehenden Gelände eine Erweiterungsanlage zur Abfallbehandlung und ein Abfallzwischenlager errichten möchte?

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Timeline

  1. 26 November 2010

    Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

    Mengenkriterium für eine UVP-Pflicht bei der Behandlung bzw. Zwischenlagerung gefährlicher Schlämme und Geltung des Kumulationsgebots des UVP-Gesetzes

    Source: BT

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