Schlussfolgerungen aus dem Beschluss des Bundesfinanzhofs zur Mindestbesteuerung von Unternehmen im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Verlusten sowie Gesamtsumme der Verlustvorträge von Unternehmen
Original
Introduced
10 December 2010
Last action
10 December 2010 · Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort
Status
Beantwortet
Sponsors
—
Subjects
Discovery layer
Source updated
26 July 2022
Summary
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 26. August 2010 (I B 49/10) zur verfassungsrechtlichen Problematik der Regelung der Mindestbesteuerung für den Fall, dass entsprechende Verluste zukünftig überhaupt nicht mehr genutzt werden können (bitte mit Begründung), und auf welche Höhe insgesamt belaufen sich die von Unternehmen angehäuften Verluste für eine mögliche spätere Verlustverrechnung (bitte differenziert nach Ertragsteuern und Klassifizierung nach Größenklassen gemäß § 3 der Betriebsprüfungsordnung – BpO)?
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Timeline
10 December 2010
Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort
Schlussfolgerungen aus dem Beschluss des Bundesfinanzhofs zur Mindestbesteuerung von Unternehmen im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Verlusten sowie Gesamtsumme der Verlustvorträge von Unternehmen
Source: BT
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- Official source: https://dip.bundestag.de/vorgang/schlussfolgerungen-aus-dem-beschluss-des-bundesfinanzhofs-zur-mindestbesteuerung/31965
- Open data entity: https://search.dip.bundestag.de/api/v1/vorgang/31965
- germany · 31965 · source updated 26 July 2022