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Germany · Question · Schriftliche Frage

17/4326

Gewährleistung der Bereitstellung geeigneter Einrichtungen durch die Länder bei Inkrafttreten des Therapieunterbringungsgesetzes

Original

openGermany· German Bundestag· DE

Introduced

22 December 2010

Last action

22 December 2010 · Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

Status

Beantwortet

Sponsors

Subjects

Discovery layer

Source updated

26 July 2022

Summary

Originaltext der Frage(n): <br /> <br /> Ist das Bundesministerium der Justiz bei seiner Formulierungshilfe für das Therapieunterbringungsgesetz davon ausgegangen, dass die Länder rechtzeitig zum Inkrafttreten des Gesetzes über geeignete Einrichtungen außerhalb des Justizvollzugs oder des Maßregelvollzugs verfügen, um die Unterbringung zu vollziehen? <br /> <br /> Ist das Bundesministerium der Justiz bei seiner Formulierungshilfe für das Therapieunterbringungsgesetz davon ausgegangen, dass die Länder die Anforderungen des § 2 an die Eignung von Einrichtungen unmittelbar nach Inkrafttreten des Gesetzes uneingeschränkt erfüllen müssen? <br /> <br /> Hat das Bundesministerium der Justiz bei seiner Formulierungshilfe für das Therapieunterbringungsgesetz mit &bdquo;Einrichtungen des Strafvollzugs&ldquo; auch Einrichtungen zur Durchführung freiheitsentziehender Maßregeln gemäß § 63 ff. StGB gemeint? <br /> <br /> Wollte das Bundesministerium der Justiz mit dem Gebot räumlicher Trennung von Einrichtungen des Strafvollzugs gemäß § 2 Nummer 3 seiner Formulierungshilfe für das Therapieunterbringungsgesetz beispielsweise ein eigenständiges Gebäude innerhalb eines Gebäudeensembles mit gemeinsamer Umwehrung und zentraler Pforte als geeignete Einrichtung ausschließen, wenn andere eigenständige Gebäude dieses Ensembles dem Strafvollzug dienen?

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Timeline

  1. 22 December 2010

    Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

    Gewährleistung der Bereitstellung geeigneter Einrichtungen durch die Länder bei Inkrafttreten des Therapieunterbringungsgesetzes

    Source: BT

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