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Germany · Question · Schriftliche Frage

17/4639

Auswirkungen des Wegfalls der Härtefallregelung zur Übernahme des Krankenkassenzusatzbeitrags durch die Bundesagentur für Arbeit nach § 26 Absatz 4 SGB II sowie geplante Wiedereinführung

Original

openGermany· German Bundestag· DE

Introduced

4 February 2011

Last action

4 February 2011 · Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

Status

Beantwortet

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Subjects

Discovery layer

Source updated

22 February 2023

Summary

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Müssen Personen, für die bislang aufgrund der nun entfallenen Härtefallregelung nach § 26 Absatz 4 SGB II der Zusatzbeitrag zu ihrer Krankenkasse von der Bundesagentur für Arbeit übernommen wurde, diesen im Jahr 2011 komplett selbst zahlen, sofern die Krankenkasse eine entsprechende Satzungsregelung vorsieht, und gibt es für diese Versicherten, für die ja nun erstmals der Zusatzbeitrag fällig wird, ein Sonderkündigungsrecht? <br /> <br /> Plant die Bundesregierung, die Streichung der Regelung nach § 26 Absatz 4 SGB II durch das GKV-Finanzierungsgesetz zum 1. Januar 2011 rückgängig zu machen, nach der bislang der Zusatzbeitrag für ALG-II-Beziehende in den Fällen von der Bundesagentur für Arbeit übernommen werden konnte, in denen ein besonderer Härtefall bei dem Wechsel der Krankenkasse vorliegt, zumal in der Begründung der Gesetzesänderung davon ausgegangen wird, die Regelung könne deshalb entfallen, weil für diese Personen künftig ohnehin &bdquo;der Zusatzbeitrag aus den Mitteln der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds aufgebracht wird&ldquo;, und stimmt diese Aussage in der Begründung?

This text is taken from the official record. PoliticalRepo does not editorialize.

Timeline

  1. 4 February 2011

    Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

    Auswirkungen des Wegfalls der Härtefallregelung zur Übernahme des Krankenkassenzusatzbeitrags durch die Bundesagentur für Arbeit nach § 26 Absatz 4 SGB II sowie geplante Wiedereinführung

    Source: BT

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