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Germany · Question · Schriftliche Frage

17/5016

Regelungen bezüglich der Kostenübernahme für die infolge instabiler Bunkerstollen in Bremen-Nord entstandenen Häuserschäden sowie Beginn und Abschluss der vollständigen Verfüllung der Stollenanlagen

Original

openGermany· German Bundestag· DE

Introduced

11 March 2011

Last action

11 March 2011 · Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

Status

Beantwortet

Sponsors

Subjects

Discovery layer

Source updated

26 July 2022

Summary

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Kann die Bundesregierung Medienberichte (vgl. Weser-Kurier vom 18. Februar 2011, S. 9) bestätigen, wonach das Bundesministerium der Finanzen vorsieht, dass Haus- beziehungsweise Grundstückseigentümer materielle Schäden selbst zu tragen haben, welche durch instabile Bunkerstollen in Bremen-Nord hervorgerufen werden, und wenn ja, wie begründet die Bundesregierung, dass den Eigentümern die Kosten für Schäden an ihren Häusern aufgebürdet werden sollen, wenngleich frühere Aussagen des ehemaligen Bundesvermögensamts Bremen den Eigentümern zugesichert haben, dass die Grundstücke durch die Stollenanlage in keiner Weise beeinträchtigt würden?<br /> <br /> Wann beabsichtigt die Bundesregierung Maßnahmen zur vollständigen Verfüllung zu der Stollenanlage BS 12 in Bremen, deren fortlaufende Verschlechterung gutachterlich belegt ist, zu ergreifen, und bis zu welchem Zeitpunkt ist mit dem vollständigen Abschluss der Arbeiten zu rechnen?

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Timeline

  1. 11 March 2011

    Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

    Regelungen bezüglich der Kostenübernahme für die infolge instabiler Bunkerstollen in Bremen-Nord entstandenen Häuserschäden sowie Beginn und Abschluss der vollständigen Verfüllung der Stollenanlagen

    Source: BT

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