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Germany · Question · Schriftliche Frage

17/5016

Nichtberücksichtigung von im Ausland zu versteuernde Einkommen bei der Elterngeldberechnung

Original

openGermany· German Bundestag· DE

Introduced

11 March 2011

Last action

11 March 2011 · Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

Status

Beantwortet

Sponsors

Subjects

Discovery layer

Source updated

26 July 2022

Summary

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum hat die Bundesregierung bei der Reform des Elterngeldes darauf verzichtet, Übergangszeiträume zu formulieren, die den betroffenen Elterngeldbezieher/-innen Planungssicherheit verschafft hätten, insbesondere bei der Nichtmehranerkennung von im Ausland zu versteuerndes Einkommen bei der Elterngeldberechnung, und hält die Bundesregierung die mitunter hohen Kürzungen in dieser Personengruppe für angemessen?<br /> <br /> Hält es die Bundesregierung für gerechtfertigt, dass im Ausland Tätige, die die Bundesrepublik Deutschland repräsentieren (z. B. als Bundesprogrammlehrkraft) und im Ausland ihr Einkommen bzw. Teile ihres Einkommens versteuern müssen, bei der Rückkehr nach Deutschland beim Leistungsbezug aus dem Elterngeldgesetz insofern benachteiligt werden, als das ihre Einkommenssituation bei der Berechnung des Elterngeldes nicht tatsächlich berücksichtigt wird, und wenn ja, warum?

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Timeline

  1. 11 March 2011

    Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

    Nichtberücksichtigung von im Ausland zu versteuernde Einkommen bei der Elterngeldberechnung

    Source: BT

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