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Germany · Question · Mündliche Frage

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Vereinbarkeit der Verschärfung zu § 8 Abs. 3 Satz 5 (neu) des Aufenthaltsgesetzes bei türkischen Staatsangehörigen mit dem Verschlechterungsverbot im Assoziationsrecht

Original

openGermany· German Bundestag· DE

Introduced

23 March 2011

Last action

23 March 2011 · Mündliche Frage/Schriftliche Antwort

Status

Beantwortet

Sponsors

Subjects

Discovery layer

Source updated

26 July 2022

Summary

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit ist die Verschärfung zu § 8 Absatz 3 neuer Satz 5 des Aufenthaltsgesetzes (Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nur für maximal ein Jahr, solange nicht das Sprachniveau B 1 nachgewiesen wurde) bei türkischen Staatsangehörigen mit dem Verschlechterungsverbot im Assoziationsrecht vereinbar (Artikel 13 des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrates EWG/Türkei über die Entwicklung der Assoziation), sowohl was das neue Erfordernis eines Sprachnachweises betrifft, als auch die neuen Beschränkungen infolge vermehrter Vorsprachen und damit verbundener erhöhter Kosten für häufigere Verlängerungen der Aufenthaltserlaubnis, und inwieweit hält die Bundesregierung diese Neuregelung überhaupt noch für sinnvoll, wenn sie auf die Hauptbetroffenengruppe gar nicht anwendbar ist?

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Timeline

  1. 18 March 2011

    Mündliche Frage

    Vereinbarkeit der Verschärfung zu § 8 Abs. 3 Satz 5 (neu) des Aufenthaltsgesetzes bei türkischen Staatsangehörigen mit dem Verschlechterungsverbot im Assoziationsrecht

    Source: BT

  2. 23 March 2011

    Mündliche Frage/Schriftliche Antwort

    Vereinbarkeit der Verschärfung zu § 8 Abs. 3 Satz 5 (neu) des Aufenthaltsgesetzes bei türkischen Staatsangehörigen mit dem Verschlechterungsverbot im Assoziationsrecht

    Source: BT

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