PoliticalRepoPoliticalRepo

Germany · Question · Schriftliche Frage

17/5268

Keine Leistungsminderung bei Grundsicherungsempfängern bei Übernahme des Eigenanteils von 1 Euro für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Kitas, Schulen und Horten durch die Städte und Gemeinden

Original

openGermany· German Bundestag· DE

Introduced

25 March 2011

Last action

25 March 2011 · Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

Status

Beantwortet

Sponsors

Subjects

Education

Source updated

22 February 2023

Education

Summary

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie will die Bundesregierung nach dem Beschluss über das Bildungs- und Teilhabepaket auch künftig sicherstellen, dass der Eigenanteil für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Kitas, Schulen und Horten von 1 Euro, sofern Städte und Gemeinden diesen in Härtefällen übernehmen, auf der Grundlage des § 1 Absatz 11 der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung bei der Berechnung der Leistungsgewährung nicht leistungsmindernd zu berücksichtigen ist?<br /> <br /> Bleibt die Bundesregierung bei der in ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 33 der Abgeordneten Daniela Kolbe (Leipzig) vertretenen Auffassung auf Bundestagsdrucksache 17/ 4326, dass freiwillige Angebote von Städten und Gemeinden, wie die Übernahme von 1 Euro ohne gleichzeitige Leistungsminderung, weiterhin möglich bleiben?

This text is taken from the official record. PoliticalRepo does not editorialize.

Timeline

  1. 25 March 2011

    Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

    Keine Leistungsminderung bei Grundsicherungsempfängern bei Übernahme des Eigenanteils von 1 Euro für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Kitas, Schulen und Horten durch die Städte und Gemeinden

    Source: BT

Votes

No vote records are attached yet.

Versions

No version snapshots stored. Document URLs remain at the source.

Documents

No documents linked.

Sponsors

No sponsors or actors listed by the source.

Related records

No cross-record relationships stored yet.

Sources

PoliticalRepo is an index and interpretation layer, not the authoritative legal source.