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Germany · Question · Schriftliche Frage

17/5422

Änderungen in der Fahrerlaubnisverordnung zur Ablegung der theoretischen Prüfung in einer Fremdsprache

Original

openGermany· German Bundestag· DE

Introduced

8 April 2011

Last action

8 April 2011 · Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

Status

Beantwortet

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Subjects

Discovery layer

Source updated

26 July 2022

Summary

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aus welchen Gründen wurde zum 1. Januar 2011 in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) bei der Durchführung der theoretischen Prüfung die Möglichkeit abgeschafft, auf Kosten des Bewerbers die Prüfung in einer Fremdsprache ggf. auch mit fremdsprachiger Audio-Unterstützung abzulegen und stattdessen eine fremdsprachige Prüfung nur noch in abschließend aufgezählten Sprachen eingeführt sowie Audio-Unterstützung nur noch in deutscher Sprache (vgl. 1.3 der Anlage 7 zu § 16 Absatz 2 FeV)?<br /> <br /> Wie viele Personen haben seit 2008 jährlich die theoretische Fahrprüfung in welchen Sprachen absolviert, die den Bewerbern mit Änderung vom 1. Januar 2011 gemäß Nummer 1.3 der Anlage zu § 16 Absatz 2 FeV nicht mehr zur Verfügung stehen?<br /> <br /> Ist die Bundesregierung der Ansicht, die Beschränkung der Sprachauswahl bei der theoretischen Fahrprüfung ist integrationspolitisch sinnvoll unter Berücksichtigung, dass es Bürgern insbesondere aus den großen Einwanderungsgruppen mit vietnamesisch- oder arabischsprachigem Hintergrund erheblich erschwert wird, die in komplizierter Fachsprache abzulegende Fahrprüfung zu bestehen?

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Timeline

  1. 8 April 2011

    Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

    Änderungen in der Fahrerlaubnisverordnung zur Ablegung der theoretischen Prüfung in einer Fremdsprache

    Source: BT

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