Beibehaltung der Grenze für die Ist-Besteuerung bei 500 000 Euro über 2011 hinaus sowie Einbezug des Vorsteuerabzugs; Vereinfachungseffekt durch die identische Buchführungsgrenze; Auswirkungen der Absenkung der Ist-Besteuerungsgrenze ab 2012 auf die Liquidität der Unternehmen
Original
Introduced
8 April 2011
Last action
8 April 2011 · Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort
Status
Beantwortet
Sponsors
—
Subjects
Taxation
Source updated
26 July 2022
Summary
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird die Bundesregierung dem Vorschlag des Bundesrates (vgl. Bundesratsdrucksache 54/ 11, S. 24) folgen und die Grenze für die Ist-Besteuerung auch über das Ende des Jahres 2011 hinaus bei 500 000 Euro belassen, und was hält die Bundesregierung von dem Vorschlag des Bundesrates, in diesem Zusammenhang auch den Vorsteuerabzug nach Ist-Versteuerungsgrundsätzen vorzunehmen?<br /> <br /> Inwiefern sieht die Bundesregierung in der Tatsache, dass derzeit die Buchführungsgrenzen und Ist-Besteuerungsgrenzen mit dem Betrag von 500 000 Euro identisch sind, einen Vereinfachungseffekt, und welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung auf die Liquidität der Unternehmen, wenn die Grenze für die Ist-Besteuerung ab 2012 auf 250 000 Euro herabgesetzt wird?
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Timeline
8 April 2011
Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort
Beibehaltung der Grenze für die Ist-Besteuerung bei 500 000 Euro über 2011 hinaus sowie Einbezug des Vorsteuerabzugs; Vereinfachungseffekt durch die identische Buchführungsgrenze; Auswirkungen der Absenkung der Ist-Besteuerungsgrenze ab 2012 auf die Liquidität der Unternehmen
Source: BT
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- Official source: https://dip.bundestag.de/vorgang/beibehaltung-der-grenze-fur-die-ist-besteuerung-bei-500-000-euro-uber-2011-hinau/35161
- Open data entity: https://search.dip.bundestag.de/api/v1/vorgang/35161
- germany · 35161 · source updated 26 July 2022