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Germany · Question · Schriftliche Frage

17/5675

Versorgung mit Betäubungsmitteln in palliativmedizinischen Notfallsituationen durch Apotheken

Original

openGermany· German Bundestag· DE

Introduced

29 April 2011

Last action

29 April 2011 · Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

Status

Beantwortet

Sponsors

Subjects

Discovery layer

Source updated

26 July 2022

Summary

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sieht die Bundesregierung eine begründete Notwendigkeit, für eine gesetzlich eng umgrenzte Überlassung von medizinisch indizierten Betäubungsmitteln bei entsprechenden Patienten durch Ärzte in palliativmedizinischen Krisensituationen, auch nachdem gegebenenfalls stufenweise bestmögliche Strukturen geschaffen wurden, die einerseits durch Optimierung der Versorgung mit Betäubungsmitteln (BtM) durch den Ausbau der Informellen Organisation und vertraglich verbindlichen Strukturen zwischen palliativmedizinisch tätigen Medizinern und Apotheken besteht und andererseits durch die Erarbeitung einer Liste von BtM erreicht werden soll, die für die ambulante palliativmedizinische Krisensituation akut benötigt werden und daher in allen Apotheken, insbesondere auch notdiensthabenden Apotheken, zu jeder Zeit vorgehalten werden sollten, und wenn nein, warum nicht?<br /> <br /> Wie kann aktuell aus Sicht der Bundesregierung in der Übergangszeit bis zur Schaffung bestmöglicher Strukturen in einer Notsituation ein schwerstkranker Patient durch einen palliativ tätigen Arzt adäquat mit medizinisch indizierten und benötigten BtM versorgt und damit vor unnötigem Leid bewahrt werden, wenn speziell an Wochenenden Notfallapotheken entweder nicht ausreichend zeitnah zu erreichen sind oder etwaige benötigte BtM nicht vorrätig halten oder nicht ausreichend zeitnah aus dem Großhandel besorgen können und die Möglichkeit einer eng umgrenzten BtM-Überlassung bei dem Patienten gesetzlich nicht gegeben ist?

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Timeline

  1. 29 April 2011

    Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

    Versorgung mit Betäubungsmitteln in palliativmedizinischen Notfallsituationen durch Apotheken

    Source: BT

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