PoliticalRepoPoliticalRepo

Germany · Question · Schriftliche Frage

17/5815

Pflicht der Arbeitgeber zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen sowie in diesem Zusammenhang verhängte Bußgelder

Original

openGermany· German Bundestag· DE

Introduced

13 May 2011

Last action

13 May 2011 · Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

Status

Beantwortet

Sponsors

Subjects

Discovery layer

Source updated

26 July 2022

Summary

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Durch welche Maßnahme stellt die Bundesregierung sicher, dass Arbeitgeber der Beschäftigungspflicht im Sinne von § 71 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) (Pflicht der Arbeitgeber zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen) nachkommen, und in wie vielen Fällen wurde im Jahr 2010 wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 156 Absatz 1 Nummer 1 SGB IX eine Verwarnung ausgesprochen oder ein Bußgeld verhängt, weil ein Arbeitgeber seine Beschäftigungspflicht nach § 71 SGB IX schuldhaft nicht erfüllt hat?<br /> <br /> In wie vielen Fällen wurde trotz einer schuldhaften Nichterfüllung der Beschäftigungspflicht nach § 71 SGB IX keine Verwarnung ausgesprochen und auch kein Bußgeld wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 156 Absatz 1 Nummer 1 SGB IX verhängt, und welche Aktivitäten sind ggf. geplant, um eine vollständige Erfassung von Fällen einer schuldhaften Nichterfüllung der Beschäftigungspflicht als notwendige Grundlage für Sanktionierungen sicherzustellen?

This text is taken from the official record. PoliticalRepo does not editorialize.

Timeline

  1. 13 May 2011

    Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

    Pflicht der Arbeitgeber zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen sowie in diesem Zusammenhang verhängte Bußgelder

    Source: BT

Votes

No vote records are attached yet.

Versions

No version snapshots stored. Document URLs remain at the source.

Documents

No documents linked.

Sponsors

No sponsors or actors listed by the source.

Related records

No cross-record relationships stored yet.

Sources

PoliticalRepo is an index and interpretation layer, not the authoritative legal source.