Konsequenzen des Gutachtens von Prof. Dr. Eibe Riedel zur Wirkung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen auf das deutsche Schulsystem für Bund und Länder in der Bildungspolitik
Original: Konsequenzen des Gutachtens von Prof. Dr. Eibe Riedel zur Wirkung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen auf das deutsche Schulsystem für Bund und Länder in der Bildungspolitik
Translated from German
Introduced
9 February 2010
Last action
9 February 2010 · Mündliche Frage/Schriftliche Antwort
Status
Beantwortet
Sponsors
—
Subjects
Discovery layer
Source updated
18 July 2024
Summary
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit begrüßt die Bundesregierung ebenso wie der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, das Gutachten von Prof. Dr. Eibe Riedel zur Wirkung der internationalen Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung und ihres Fakultativprotokolls auf das deutsche Schulsystem (siehe Pressemitteilung des Beauftragten vom 28. Januar 2010), nach dem behinderte Kinder und Jugendliche bereits jetzt ein Recht auf die Aufnahme in die Allgemeine Schule haben, ohne dass dem entgegengehalten werden könnte, es stünden nicht genügend finanzielle, organisatorische oder logistische Mittel zur Verfügung, und welche Konsequenzen hat dieses Gutachten für Bund und Länder in der Bildungspolitik?
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Timeline
4 February 2010
Mündliche Frage
Konsequenzen des Gutachtens von Prof. Dr. Eibe Riedel zur Wirkung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen auf das deutsche Schulsystem für Bund und Länder in der Bildungspolitik
Source: BT
9 February 2010
Mündliche Frage/Schriftliche Antwort
Konsequenzen des Gutachtens von Prof. Dr. Eibe Riedel zur Wirkung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen auf das deutsche Schulsystem für Bund und Länder in der Bildungspolitik
Source: BT
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Sources
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- Official source: https://dip.bundestag.de/vorgang/konsequenzen-des-gutachtens-von-prof-dr-eibe-riedel-zur-wirkung-der-un-konventio/23714
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- germany · 23714 · source updated 18 July 2024