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Germany · Question · Schriftliche Frage

17/6541

Aufteilung von Erhaltungsaufwendungen und Herstellungsaufwendungen für energetische Sanierung von Wohngebäuden auf die Fördertatbestände der §§ 35a und 10k Einkommensteuergesetz

Original

openGermany· German Bundestag· DE

Introduced

8 July 2011

Last action

8 July 2011 · Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

Status

Beantwortet

Sponsors

Subjects

Discovery layer

Source updated

26 July 2022

Summary

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist es nach dem Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden im Hinblick auf die Förderung nach § 10k EStG möglich, eine komplette Sanierungsmaßnahme und die damit zusammenhängenden einzelnen Teilaufwendungen auf die Fördertatbestände der §§ 35a, 10k EStG aufzuteilen, so dass zwar keine Doppelförderung existiert, aber z. B. Erhaltungsaufwendungen gegenüber Herstellungsaufwendungen für die energetische Sanierung dem günstigeren Abzug von der Steuerschuld unterworfen werden können, und aus welchem Grund weicht § 10k EStG sowohl von dem geltenden Abflussprinzip gegenüber z. B. übrigen Sonderausgaben als auch der Regelung des § 7e EStG ab, so dass entsprechende Aufwendungen erst im Jahr der Fertigstellung berücksichtigt werden können, was zeitlich nach dem Jahr des Geldflusses liegen kann (bitte mit Begründung)?

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Timeline

  1. 8 July 2011

    Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

    Aufteilung von Erhaltungsaufwendungen und Herstellungsaufwendungen für energetische Sanierung von Wohngebäuden auf die Fördertatbestände der §§ 35a und 10k Einkommensteuergesetz

    Source: BT

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