PoliticalRepoPoliticalRepo

Germany · Question · Schriftliche Frage

17/6658

Begründung für die Minderung des Arbeitslosengelds für Erwerbslose mit bisheriger Vollzeitstelle bei zukünftig beabsichtigter Teilzeitbeschäftigung

Original

openGermany· German Bundestag· DE

Introduced

22 July 2011

Last action

22 July 2011 · Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

Status

Beantwortet

Sponsors

Subjects

Discovery layer

Source updated

26 July 2022

Summary

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie begründet die Bundesregierung, abgesehen davon, dass es im § 131 Absatz 5 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) geregelt ist, dass Erwerbslose, die aus einer Vollzeittätigkeit ausscheiden und künftig nur noch Teilzeit arbeiten können, weil sie sich zum Beispiel eine Selbständigkeit aufbauen, das Arbeitslosengeld entsprechend der in Aussicht genommenen geminderten Arbeitszeit berechnet wird, obwohl die Arbeitsagentur zu dem Zeitpunkt der Berechnung des Arbeitslosengeldes I noch kein Arbeitsangebot auf eine Vollzeitstelle unterbreitet hat, während im Gegenzug einem Erwerbslosen, der aus unfreiwilliger Teilzeit in die Arbeitslosigkeit gerät und der eine Vollzeitstelle sucht, die Höhe des Arbeitslosengeldes nicht nach der gewünschten Vollzeit berechnet wird?

This text is taken from the official record. PoliticalRepo does not editorialize.

Timeline

  1. 22 July 2011

    Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

    Begründung für die Minderung des Arbeitslosengelds für Erwerbslose mit bisheriger Vollzeitstelle bei zukünftig beabsichtigter Teilzeitbeschäftigung

    Source: BT

Votes

No vote records are attached yet.

Versions

No version snapshots stored. Document URLs remain at the source.

Documents

No documents linked.

Sponsors

No sponsors or actors listed by the source.

Related records

No cross-record relationships stored yet.

Sources

PoliticalRepo is an index and interpretation layer, not the authoritative legal source.