Verzicht auf eine Übergangsregelung bei der Anrechnung der Kindergelderhöhung auf rechtsgültige Bescheide des SGB II und XII
Original
Introduced
12 February 2010
Last action
12 February 2010 · Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort
Status
Beantwortet
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—
Subjects
Discovery layer
Source updated
18 July 2024
Summary
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aus welchem Grund verzichtet die Bundesregierung auf eine Übergangsregelung bei der Anrechnung der Kindergelderhöhung auf rechtsgültige Bescheide des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB XII), wie es sie bei der letzten Erhöhung des Kindergeldes gegeben hat?<br /> <br /> Welche Probleme sieht die Bundesregierung bei der nachträglichen Verrechnung mit den laufenden Leistungen zum Lebensunterhalt für Februar 2010, insbesondere wenn das Kindergeld bereits verausgabt wurde, das Existenzminimum einer Familie mit vier Kindern daher im Februar um 80 Euro unterschritten würde?<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung eher die Auffassung der Bundesagentur für Arbeit, dass mangels einer Übergangslösung die Bescheide aus dem Jahr 2009 zwingend korrigiert werden müssen und eine nachträgliche Verrechnung unvermeidlich ist, selbst wenn die Betroffenen die Mittel bereits verausgabt hätten, oder eher die Auffassung des Rechtsanwalts Hartmut Kilger (vgl. Artikel der Süddeutsche Zeitung vom 25. Januar 2010), wonach die Betroffenen tendenziell einen Vertrauensschutz auf die Rechtskräftigkeit der Bescheide haben und ein nachträglicher Abzug des Kindergeldes aus Januar 2010 beispielsweise im Februar 2010 zumindest dann ausgeschlossen ist, wenn die Betroffenen das Geld bereits verausgabt haben?<br /> <br /> Wie viele Kinder und Bedarfsgemeinschaften sind von der nachträglichen Anrechnung betroffen, und auf welche Summe belaufen sich die daraus erwarteten Rückforderungen und daraus resultierenden Verwaltungsausgaben?
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12 February 2010
Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort
Verzicht auf eine Übergangsregelung bei der Anrechnung der Kindergelderhöhung auf rechtsgültige Bescheide des SGB II und XII
Source: BT
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