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Germany · Question · Mündliche Frage

17/7411

Umsetzung der Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom Mai 1999 bezüglich des Anspruchs auf Zusatzversorgung nach der Abgabenordnung 54 für Beschäftigte wichtiger volkseigener Betriebe der DDR

openGermany· German Bundestag· DE

Introduced

21 October 2011

Last action

26 October 2011 · Mündliche Frage/Schriftliche Antwort

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Beantwortet

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Source updated

26 July 2022

Summary

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf welchem Wege wird die Umsetzung der Urteile des Dritten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 11. Mai 1999 (3AZR 242/95) gewährleistet, demzufolge ein Anspruch auf Zusatzversorgung nach der sogenannten Abgabenordnung 54, AO 54, für Beschäftigte wichtiger volkseigener Betriebe der DDR, der bis zum 31. Dezember 1991 entstanden ist, auch über diesen Zeitpunkt hinaus bestehen bleibt, es sei denn, die Betroffenen haben eine Abgeltungszahlung erhalten und eine zugehörige &bdquo;verbindliche Erklärung&ldquo; zum Verzicht auf etwaige Zusatzrentenansprüche unterzeichnet, und wie können Betroffene, die weder eine Abgeltungszahlung erhalten noch eine &bdquo;verbindliche Erklärung&ldquo; unterzeichnet haben, ihren Anspruch auf die Zusatzrente nach AO 54 realisieren oder heute auch noch die Einmalzahlung in Anspruch nehmen?

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Timeline

  1. 21 October 2011

    Mündliche Frage

    Umsetzung der Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom Mai 1999 bezüglich des Anspruchs auf Zusatzversorgung nach der Abgabenordnung 54 für Beschäftigte wichtiger volkseigener Betriebe der DDR

    Source: BT

  2. 26 October 2011

    Mündliche Frage/Schriftliche Antwort

    Umsetzung der Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom Mai 1999 bezüglich des Anspruchs auf Zusatzversorgung nach der Abgabenordnung 54 für Beschäftigte wichtiger volkseigener Betriebe der DDR

    Source: BT

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