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Germany · Question · Schriftliche Frage

17/7701

Position der Bundesregierung zur Aufhebung der Nachweispflicht von Sprachkenntnissen beim Ehegattennachzug für türkische Staatsangehörige in den Niederlanden

Original: Position der Bundesregierung zur Aufhebung der Nachweispflicht von Sprachkenntnissen beim Ehegattennachzug für türkische Staatsangehörige in den Niederlanden

Translated from German

openGermany· German Bundestag· DE

Introduced

11 November 2011

Last action

11 November 2011 · Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

Status

Beantwortet

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Subjects

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Source updated

26 July 2022

Summary

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird die Bundesregierung dem Vorbild der Niederlande folgen, die am 23. September 2011 die Nachweispflicht von Sprachkenntnissen beim Ehegattennachzug für türkische Staatsangehörige aufgehoben hat, und wenn nein, wie begründet die Bundesregierung ihre ablehnende Haltung vor dem Hintergrund, dass sowohl die EU-Kommission in einer Stellungnahme vom 4. Mai 2011 in einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (Rs. C-Drucksache 155/11 &ndash; Imran) als auch der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages in seiner Ausarbeitung vom Juni 2011 (WD 3 &ndash; 3000 &ndash; 188/11) das Spracherfordernis als Bedingung für den Nachzug für assoziationsrechtswidrig erklärt haben?<br /> <br /> Sind für die Haltung der Bundesregierung Unterschiede im deutschen und niederländischen Familiennachzugsrecht im Verhältnis zum Assoziationsrecht zwischen der Türkei und der Europäischen Union relevant, und wenn ja, welche?

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Timeline

  1. 11 November 2011

    Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

    Position der Bundesregierung zur Aufhebung der Nachweispflicht von Sprachkenntnissen beim Ehegattennachzug für türkische Staatsangehörige in den Niederlanden

    Source: BT

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